Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 153

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Nun aber zum eigentlichen Thema. – Meine Damen und Herren! Ich habe mich gefragt: Was heißt eigentlich Patient sein? – Patient sein heißt, angewiesen sein auf medizinische Hilfe, auf ambulante und stationäre Behandlung. Somit bedeutet für mich Patient sein auch einen Kontakt mit einer Vielzahl von Menschen, die dementsprechend ausgebildet sein sollen und müssen –vom Arzt über das Pflegepersonal bis hin zu Rettungsdiensten und so weiter.

Patient sein bedeutet aber auch ein In-Kontakt-Kommen mit Gegebenheiten wie Vorschriften und Reglements, die dem Wohl, dem Leben und der Würde der Patienten dienen sollen. Wo solche Kontakte stattfinden – sowohl auf personeller wie auf legistischer Ebene –, kann es natürlich zu Fehlhandlungen, zu Versäumnissen und verschiedensten Ablaufpannen kommen. Genau das ist der Grund, warum man diese Patientencharta eingeführt hat: zum Schutz des Patienten und damit er auch zu seinen Rechten kommen kann. Die Verankerung eines Rechtes auf Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kommt aus meiner Sicht einem Grundgesetz gleich, und gerade einer solchen Patientencharta kommt diese große Bedeutung zu.

Aus diesen Gründen kam man, wie gesagt, zu der Überlegung, dass die im Sinne der Patienten bestmögliche Lösung, die ohne eine Verfassungsänderung zustande kommen kann – denn eine solche wäre notwendig, wenn man ein Bundesgesetz schaffen würde –, in Form von bilateralen Verträgen gemäß Artikel 15a B-VG erfolgen könnte. In diesem Sinne haben bis dato die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, die Steiermark und das Burgenland eine solche Vereinbarung ratifiziert, Tirol hat bereits seine Bereitschaft dazu erklärt, und die Vereinbarung mit Oberösterreich ist, wie gesagt, Gegenstand des heutigen Beschlusses.

Was mich wundert – und das hat auch schon mein Kollege Pumberger angesprochen –, ist, dass gerade von Wien, dem Bundesland mit der höchsten Anzahl von Betten und dem höchsten Patientenaufkommen, noch keine Patientencharta unterschrieben wurde beziehungsweise dass es da noch zu keiner solchen Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien gekommen ist. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ich frage mich wirklich auch – entschuldigen Sie, Frau Silhavy, aber Sie reden ja eh sonst immer so viel –, warum Sie von der SPÖ keinen Redner für diese Patientencharta nominiert haben. Ist Ihnen das wirklich so Wurscht? – Da würde ich persönlich sagen: Hoffentlich komme ich nicht in Wien irgendwo in Bedrängnis, sodass ich Hilfe brauche!

In diesem Sinn darf ich einen Appell an die Abgeordneten der Länder richten und sie darum bitten, sich in Wien, Salzburg und Vorarlberg, wo solche Ratifizierungen noch ausstehen, einzusetzen, sich mit den Landesbevollmächtigten zu unterhalten und ihnen zu beweisen, wie gut diese Charta ist – und dass sie zumindest einen Schritt hin zu dem darstellt, was wir anstreben, Herr Dr. Grünewald! – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin hatte bereits das Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte in 537 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.


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