Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 134

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Anscheinend ist von den Kritikern dabei übersehen worden, dass eine einjährige Wartefrist im Vergleich zum bestehenden Recht, das einen Abfertigungsanspruch erst nach einer dreijährigen Dienstzeit vorsieht, schon für sich genommen und in Anbetracht der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsverhältnisse eine wesentliche Verbesserung für die Arbeitnehmer darstellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Bundesregierung hat sich zum Thema Bildungsoffensive bereits klar und eindeutig festgelegt. Mit den für das Jahr 2002 für Bildung vorgesehenen 110 Milliarden Schilling wird es dieser Bundesregierung gelingen, innerhalb von drei Jahren um 7 Milliarden Schilling mehr für Bildung zur Verfügung zu stellen.

Lassen Sie mich abschließend zum letzten Punkt des Dringlichen Antrages Stellung nehmen: Alle Bemühungen der Bundesregierung – Stichwort "Verwaltungsreform" – gehen in die Richtung, die öffentlichen Dienstleistungen in ihrer Qualität und in ihrem Umfang zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Die bisher vorgenommenen Einsparungen etwa im Personalbereich haben zu keinerlei Verringerung der Servicequalität staatlicher Einrichtungen geführt. Im Gegenteil. Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern, die derzeit im Gang sind, werden zu einer bürgernäheren Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Hand führen. Demselben Ziel dienen zahlreiche Reformmaßnahmen in der Bundesverwaltung selbst, die schon umgesetzt sind beziehungsweise sich in Ausarbeitung befinden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Staatssekretär.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam: kein Redner länger als 10 Minuten, keine Fraktion mehr als 25 Minuten.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. Ist das richtig? (Abg. Dr. Glawischnig  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Passt, ja!)

15.34

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs noch einmal meiner großen Enttäuschung darüber Ausdruck verleihen, dass Herr Wirtschaftsminister Martin Bartenstein es nicht für wert befunden hat, heute hier bei dieser Debatte zu erscheinen, und dass er es bis zum heutigen Tag auch nicht für wert befunden hat, sich in irgendeiner adäquaten Form für die Aussage, die ich wirklich nur als Entgleisung bezeichnen kann, zu entschuldigen.

Es tut mir auch sehr Leid, Herr Staatssekretär Morak, dass auch Sie, nachdem Kollege Öllinger das schon sehr breit ausgeführt hat, kein Wort des Bedauerns für diesen Satz, nämlich den Satz, die Aktion des ÖGB sei ein Anschlag auf den Standort Österreich, gefunden haben.

Ich möchte Ihnen noch einmal vor Augen führen, auf welchem Terrain wir uns hier bewegen. Ich habe im Duden nachgeblättert: Anschlag: verräterischer, hinterhältiger Plan, Attentat.

Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass man im Zusammenhang mit einer Abstimmung, mit einer Urabstimmung mit demokratischen Mitteln, von einem Anschlag sprechen kann. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Es ist wirklich verwerflich, hiezu kein einziges Wort zu verlieren, Herr Staatssekretär. (Abg. Mag. Kukacka:  ... der Grünen ist ein Anschlag auf den Wirtschaftsstandort Österreich!) – Ich würde mich jetzt an Ihrer Stelle sehr, sehr zurücknehmen, Herr Kollege (Beifall bei den Grünen – Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka ), ich würde jetzt nicht weiter von Anschlägen sprechen.


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