Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 151

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im Nationalrat beschlossen, um eine Gleichbehandlung von Unfallrenten und Invaliditätspension zu erreichen. Es war und ist schwer argumentierbar, dass jemand, der bei Krankheit eine Invaliditätspension bezieht, dafür Steuern bezahlen muss, jemand aber, der einen Unfall erlitten hat, steuerbefreit ist. Aus diesem Grund ist die Besteuerung von Unfallrenten keine "Ungerechtigkeit", wie in der Petition ausgeführt, sondern eine Gleichstellung und Anpassung an bestehende gesetzliche Grundlagen.

Die Petition der Abgeordneten Inge Jäger betreffend "Sofortige Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung" ist im Ausschuss durch die Regierungsfraktionen behandelt und erledigt worden. Sie haben dazu als Grund angeführt, dass man Einsicht gezeigt und Mut bewiesen hat, einen Ausgleich für Härtefälle zu schaffen.

Von 108 000 Unfallrentenbeziehern fallen 60 Prozent – das sind 65 000 Bürgerinnen und Bürger – in den Härteausgleich. Menschen, die weniger als 20 000 S pro Monat verdienen, bekommen die Steuer nach Antrag zur Gänze zurück. Bei einem Verdienst von zwischen 20 000 S und 23 000 S brutto wird es eine Einschleifregelung mit teilweiser Refundierung geben. Diese Regelung gilt für bestehende Unfallrenten und ist rückwirkend ab 1. Jänner 2001 gültig. Zudem gibt es auf bestehende Unfallrenten einen Rechtsanspruch.

Die durch die Besteuerung und Angleichung von Invaliditätspension und Unfallrenten möglichen Mehreinnahmen fließen zur Hälfte behinderten Menschen zu. Mit diesem Geld wird für behinderte Menschen ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt geschaffen. Mit der Behindertenmilliarde werden Maßnahmen finanziert, die jener Bevölkerungsgruppe helfen, die Hilfe am meisten braucht.

Die Unfallrentenbesteuerung ist also keine Willkürmaßnahme, sondern eine politische Entscheidung, die unter Berücksichtigung bestehender gesetzlicher Grundlagen und Regelungen getroffen und unter Einbeziehung von Experten und Fachleuten erstellt wurde.

Steuern sind für uns alle keine Freude, sind aber notwendig. Die Politik hat die Pflicht, Steuern möglichst gerecht zu verteilen. Es ist unsozial, Steuerbelastungen einseitig zu verteilen, aber es ist sozial, mit Steuereinnahmen zu gestalten und unser Sozialsystem damit für die Zukunft abzusichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zellot. Er erhält das Wort. Die Uhr ist auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

16.41

Abgeordneter Roland Zellot (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Der Sammelbericht des Petitionsausschusses zeigt insgesamt, dass bei den Bürgern ein Bedürfnis zur Mitgestaltung und zur Anregung von Projekten besteht, dass es aber natürlich auch Änderungswünsche und Wünsche, die ihren unmittelbaren Lebensraum betreffen, gibt.

Geschätzte Damen und Herren! Wenn man den Sammelbericht und die einzelnen Petitionen genau liest und auch diskutiert, so kommt man natürlich zur Erkenntnis, dass es zwei Arten von Petitionen gibt: einerseits solche, deren Anliegen auf Grund der Diskussion im Ausschuss im Sinne der Bürger eindeutig entsprochen werden muss – egal, ob es um Lärmschutzmaßnahmen, um die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder um Menschenrechte geht.

Ich bin überzeugt davon, dass diese bürgernahe Einrichtung des Petitionsausschusses den Menschen das Gefühl gibt, mitgestalten und etwas verbessern zu können. (Beifall des Abg. Müller. )

Andererseits ist es leider so, dass man nicht alle Wünsche erfüllen kann. Aus der Sicht der Bundesregierung stellen jedoch selbst jene Wünsche und Anregungen, die – aus welchem Grund auch immer – nicht durchführbar sind, für den Bürger eine positive Art von Aufklärung dar, die dabei hilft, sich in die Situation richtig hineinzudenken.


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