Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 86

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Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Initiative des Vereinigten Königreichs, der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat in den Sitzungen des Rates zu unterstützen."

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir laden Sie ein: Die österreichischen Behörden, die österreichischen Bürger brauchen eine derartige Regelung, denn die fehlende gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen innerhalb Europas durch einzelne Mitgliedstaaten ist ein äußerst unbefriedigender Zustand.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir laden Sie ein, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Und ich halte noch einmal fest: Sinnvollen Regelungen zur Verwaltungsreform werden wir zustimmen, unsinnigen Regelungen jedoch nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

14.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.

Als Nächster spricht nun Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

14.43

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Um auf einige Redebeiträge einzugehen: Herr Abgeordneter Wittmann! Natürlich hat die Bundesstaatsreform eine lange Geschichte. Sehr viele Staatssekretäre haben daran gearbeitet, um nicht zu sagen: haben daran gelitten. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Wie wir wissen, ist Politik eine Kunst des Möglichen, auch in dieser Frage. Aber ich kann Sie damit trösten, dass es heute im Zuge der Verwaltungsreform eine Einigung der neun Länder gegeben hat, wonach die UVS-Entscheidungen in der Sache selbst treffen können, sofern die BH nicht widerspricht. Wenn Sie das als frohe Botschaft zum Tage mitnehmen könnten, dann wäre ich damit sehr zufrieden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie Sie wissen, Frau Abgeordnete Petrovic, ist diese Veränderung im § 67d des Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 auf Anregung der Vorsitzendenkonferenz der UVS geschehen. Eine mündliche Verhandlung wird nur mehr auf Antrag der Partei anberaumt. Ich glaube, dass das eine Lösung ist, die im Zuge der Modernisierung, der Praxisnähe und der Steigerung der Effizienz der Verwaltung zu Recht aufgenommen wurde.

Lassen Sie mich auf die Fragen zurückkommen, die von Herrn Abgeordnetem Maier gestellt wurden. Wir haben darüber beraten und möchten Ihnen dazu auch eine ausreichende Antwort geben. Ich glaube, diese sind wir Ihnen noch vom Ausschuss auf Grund des Postweges schuldig.

Zur Initiative des Vereinigten Königreichs, der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat: Österreich hat grundsätzlich eine positive Haltung zu diesem Vorhaben. Derzeit finden Gespräche auf der Ebene der Ratsarbeitsgruppen statt. Es hat bisher zwei Sitzungen gegeben, eine dritte Sitzung wird am 31. Oktober 2001 stattfinden. Die Vertretung Österreichs in der Ratsarbeitsgruppe wird federführend natürlich vom Bundesministerium für Justiz wahrgenommen, da verwaltungsstrafrechtliche Aspekte nur am Rande berührt werden.

Zur Frage der Verhandlungen über die Vollstreckung von Strafentscheidungen mit der Schweiz. Zurzeit finden über diese Materie folgende Verhandlungen statt: Verhandlungen über eine mög


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