Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 139

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Denken wir auch an die nächste Umgebung, an die hervorragenden Leistungen, die Frauen und Männer in Kinder- und Pflegearbeit leisten! Denken wir an die Leistungen der Großeltern, was Kinderbetreuung anbelangt! All das ist Freiwilligenarbeit. All das ist unbezahlte und von offizieller Seite meist unbeachtete Arbeit.

Diese Freiwilligenarbeit ergänzt die Arbeit der öffentlichen Hand, sie soll und kann sie keinesfalls ersetzen. Der Staat denkt nicht daran, seine Leistungen zu Lasten der Freiwilligenarbeit zu reduzieren; sehr wohl muss sich aber der Staat so strukturieren, dass er als Sozialstaat auch für die Zukunft gerüstet ist.

Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler beziehungsweise von den zuständigen Ministern verliehen. Das Verleihungsverfahren wird durch Verordnung festgelegt. Das Bundes-Ehrenzeichen wird nicht an Organisationen, sondern an natürliche Personen vergeben und bleibt, anders als es bei anderen Ehrenzeichen der Fall war und ist, im Eigentum des oder der Beliehenen. Das Bundes-Ehrenzeichen ist abzuerkennen – Kollege Öllinger hat diesen Punkt schon angesprochen –, wenn später Tatsachen bekannt werden, die der Verleihung entgegengestanden wären, oder wenn der Beliehene nachträglich ein Verhalten setzt, das der Verleihung entgegengestanden wäre.

Unser aller Bitte kann sich nur an die Freiwilligenorganisationen und an die Freiwilligeninitiativen wenden, nämlich diejenigen namhaft zu machen, die im Stillen im Dienste des Gemeinwohls Außergewöhnliches leisten und die nicht von sich selbst aus auf sich aufmerksam machen würden.

Unser aller Anliegen kann es nur sein, diejenigen vor den Vorhang zu bitten und zu würdigen, die im Dienste unserer Republik, im Dienste des Gemeinwohls unermüdlich, unentgeltlich und freiwillig arbeiten.

Das Bundes-Ehrenzeichengesetz verdient es, von allen Fraktionen einstimmig beschlossen zu werden, und ich bitte trotz heute bereits getätigter Ausfälle um die Zustimmung aller Abgeordneten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

18.25

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn man gehört hat, was Kollege Posch heute hier gesagt hat – der sich ja ohnehin schon die ganze Zeit für seinen Ausritt schämt, denn er sitzt in seiner Bank und stiert in die Zeitung hinein, wie er es sonst nie machen würde –, dann muss man fast davon ausgehen, dass man in Zukunft wahrscheinlich auch diese Anreden, die wir in diesem Hohen Haus gebrauchen, wenn wir zu sprechen beginnen, nicht mehr hören wird.

Herr Kollege Posch, es ist schon Ausdruck Ihrer Geisteshaltung, wie Sie mit den Verdienstzeichen, mit den Orden unserer Republik umgehen! Das ist der erste Schritt, wenn man keinen Respekt mehr hat vor unserem Land, vor unserer Republik und vor den Menschen unseres Landes. Das stimmt mich etwas traurig, denn es ist schon so: Wer heute das eine nicht mehr ehrt, der wird irgendwann in anderen Belangen eine ähnliche Haltung einnehmen.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es ja für niemanden eine Verpflichtung gibt, einen Orden oder ein Ehrenzeichen anzunehmen, sondern es besteht die Möglichkeit dazu.

Ich erinnere Sie, wer einer der größten Ordensverteiler und Ehrenzeichenverteiler dieser Republik ist. – Das ist Ihr Bürgermeister von Wien, Dr. Häupl. Er sieht dies offensichtlich ganz anders als Sie und viele andere in Ihrer Fraktion, die in der "Einheitsfraktion" mit den Grünen mitgelacht haben. Ich würde Sie wirklich bitten: Reden Sie einmal mit Bürgermeister Häupl und


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