Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 102

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Meine Damen und Herren! Diese Sozialplanmaßnahmen bringen so wie die gesamte Verwaltungsreform für den Bürger Vereinfachung, sie sparen dem Steuerzahler Geld und bieten den betroffenen Beamten ein solides soziales Auffangnetz. Dem kann man ruhigen Gewissens zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

14.09

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vorerst zu den Ausführungen des Kollegen Pendl von der SPÖ: Die Exekutivbeamten sind vom Sozialplan nicht ausgeschlossen, also Ihre Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Das ist wiederum eine Verunsicherung der Exekutive in ganz Österreich seitens der Sozialdemokraten.

Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung ist angetreten, um aus dem veralteten Verwaltungsstaat, der teilweise noch an den k. k.-Hofstaat erinnert, einen modernen Bürger- und Leistungsstaat zu machen. Für den Bürger muss ein bestmögliches Service gewährleistet sein. Das Ziel ist eine schlanke, eine service- und leistungsorientierte, moderne Verwaltung.

Die Verwaltungsreform, meine Damen und Herren, ist ein historischer Meilenstein, ein Jahrhundertwerk, zu dem Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer sehr herzlich zu gratulieren ist. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

Somit wurde ein zentrales Wahlversprechen der Freiheitlichen auch umgesetzt.

Hohes Haus! Es ist ja nicht die Schuld der Beamtinnen und der Beamten in unserem Staat, dass derartige Reformen notwendig sind. Unsere Frau Vizekanzlerin macht diese Reformen ja auch nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus Verantwortung den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – der Steuer zahlenden Bevölkerung – gegenüber. (Abg. Mag. Kogler: Genau!) Diese wird ihr dafür mehr als dankbar sein. (Abg. Mag. Kogler: Super!)

Die Schuld, meine Damen und Herren, ist in der Vergangenheit zu suchen, in der die Verwaltung völlig unnötig aufgebläht wurde – aus welchen Motiven auch immer. Aufgaben, Doppelgleisigkeiten fallen nun weg, die Vollziehung wird wesentlich vereinfacht, und die dadurch überflüssigen Organisationseinheiten werden eingespart. Das ist das Gebot der Stunde.

Hohes Haus! Natürlich stellt sich die Frage: Was geschieht mit den Beamten, deren Arbeitsplatz im Zuge dieser Organisationsänderungen aufgelassen wird? – Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Beamten für das Nichtstun – für das sie ja nichts können, wie ich bereits erwähnt habe – weiterzubezahlen oder Maßnahmen für eine sozial verträgliche Personalreduktion zu setzen. – Niemand wird bezweifeln, dass die letztgenannte Möglichkeit die bessere ist. Diese Vorgangsweise gibt es nämlich in der Privatwirtschaft schon sehr lange.

Etwas sehr Wesentliches, meine Damen und Herren: Alle Maßnahmen basieren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Niemand wird hier hinausgeekelt, niemand wird zu etwas gezwungen, was er selbst nicht will. Der Ordnung halber erwähne ich auch, dass dieser Sozialplan im Wesentlichen auch im Einvernehmen mit der Gewerkschaft erstellt wurde.

Dieser Sozialplan sieht auch den Vorruhestand für Beamte und Vertragsbedienstete, deren Arbeitsplätze auf Dauer aufgelassen wurden, vor. Diese Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten haben jetzt ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, sich aus ihrer Beschäftigung zurückzuziehen. Voraussetzung, wie ich schon erwähnt habe, ist die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters beziehungsweise der Mitarbeiterin, es gilt also das Freiwilligkeitsprinzip. Und noch etwas ganz Wichtiges: Bei diesem Vorruhestandsmodell gibt es keine Abschläge. Meine Damen und Herren! Der Dienstgeber hat mit diesen Maßnahmen ein sozial attraktives und den Betroffenen gegenüber faires Angebot gemacht, das zu begrüßen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.13


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