Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt möglich –, entscheidend aufgewertet werden. Bei geringfügigen Übertretungen soll die geltende Verpflichtung der Arbeitsinspektion, im Wiederholungsfall jedenfalls mit Strafanzeige vorgehen zu müssen, entfallen, und gleichzeitig sollen auch im Sinne eines Vertrauensschutzes die Strafsanktionen für bestimmte geringfügige Übertretungen bei bautechnischen Maßen und dergleichen innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen überhaupt entfallen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dass jetzt auch die Wirtschaftskammer gemeinsam mit der Arbeiterkammer, gemeinsam mit der Arbeitsinspektion Begehungen in den Betrieben durchführen kann, dagegen habe ich nichts, denn sie muss das ja nicht tun, sie kann es. Es ist eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestimmung, und ich weiß nicht, was man dagegen haben könnte.

Von den vorgesehenen bürokratischen Erleichterungen und Neuregelungen der Unterweisung entsprechend der jeweiligen Gefährdungssituation und der teilweisen Erhöhung der Schlüsselzahlen für die verpflichtende Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses erwartet man sich und erwarte vor allem ich mir eine spürbare finanzielle Entlastung auch für die Arbeitnehmer und für die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Was vom Kollegen Öllinger nicht erwähnt worden ist, ist die Neufassung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes. Dadurch sollen vor allem die seit dem In-Kraft-Treten dieses für österreichische Verhältnisse neuen Gesetzes aufgetretenen Auslegungsfragen und Fehlinterpretationen jetzt einer ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellung unterzogen und damit beseitigt werden. Gemeint ist die Qualifikation der Koordinatoren, dass auch der Bauherr die Koordination vornehmen kann, mehrere Koordinatoren nacheinander oder nebeneinander geführt werden können. Auch die Vorgangsweise bei Katastrophenfällen und sonstigen unaufschiebbaren Arbeiten ist gegeben.

Letztendlich sollen aber Privilegien ausländischer Unternehmer hinsichtlich der Strafbarkeit durch diese Änderung des Gesetzes beseitigt werden, damit die österreichischen Unternehmen nicht mehr gegenüber den ausländischen benachteiligt sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

14.40

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zum Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz: "Arbeitnehmerschutz" ist der erste Teil des mehrfach zusammengesetzten Wortes, und ich wundere mich jetzt angesichts der leeren Bankreihen schon etwas, denn zwei Parteien beanspruchen, Arbeiterpartei zu sein (in Richtung SPÖ und Freiheitliche weisend)  – die eine hier, die andere hier –, und die in der Mitte nimmt die christliche Soziallehre für sich in Anspruch, sodass ich annehmen muss, dass die Mehrheit der Abgeordneten jetzt wahrscheinlich gerade anderswo als Experten Arbeitsplätze auf ihre Sicherheit überprüfen. Das wäre schön, aber das hier im Saal gezeigte Interesse ist an und für sich nicht rühmlich.

Um dieses Gesetz zu kritisieren, braucht es eigentlich gar nicht viel mehr als der Regierungsvorlage und deren Kommentare. Die Zuhörer auf der Galerie wird vielleicht schon interessieren, dass in diesem Gesetz im Vorblatt definiert ist, was "Arbeitssicherheit" sein soll, was darunter verstanden wird, nämlich – da steht geschrieben –: menschliches Leid und damit verbundene wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen zu reduzieren.

Aber unter welchen Bedingungen, unter welchen Prämissen? Was ist das Pendant zu dieser Arbeitssicherheit, welches die Regierung hier genauso auflistet? Es steht nämlich da: Unverzichtbar ist für die Regierung dabei die "weitestgehende Entlastung der Betriebe". Die Regierung will "unverhältnismäßig" große Kosten und Belastungen für die Betriebe vermeiden. – Zitatende.

Das ist schon genehm, nur: Diskutieren wir doch einmal darüber, was im Zusammenhang von Risiko und Erkrankung "unverhältnismäßig" heißt. Ich denke, dass darüber zu wenig gespro


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite