Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 100

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Ein besonderes Problem – das wurde von VorrednerInnen auch schon erwähnt – war in den letzten Monaten die Verbindung zwischen der Auszahlung eines erhöhten Pflegegeldes für die Opfer des Nationalsozialismus und der Rechtssicherheit, dem Rechtsfrieden, der erst dann gegeben ist, wenn keine weiteren Entschädigungsklagen mehr zu erwarten sind. Das heißt, erst dann, wenn die beiden anhängigen Klagen gegen Österreich abgewiesen sind, kann das Gesamtpaket greifen.

Umso erfreulicher ist es natürlich – ich wiederhole es, weil dies wirklich eine großartige Sache ist –, dass die vom Nationalratspräsidenten Fischer eingebrachte Anregung nun aufgenommen wurde und dass wir diese Sozialleistungen nunmehr vorziehen und vom Gesamtpaket abkoppeln können. Es geht laut Schätzungen um 13 000 hoch betagte im Ausland lebende Opfer des Nationalsozialismus, die, wie gesagt, ab 1. März Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 erhalten können, also einen erhöhten Pflegegeldanspruch haben.

Der Vier-Parteien-Antrag, meine Damen und Herren, ist für mich als Jugendpolitikerin inhaltlich sehr wichtig. Er ist nämlich auch ein Beitrag für die Jugend. Es ist nämlich notwendig, genau die Zeit des Nationalsozialismus in der Schule, im Geschichtsunterricht, aber auch in Projekten aufzuarbeiten. Genauso wichtig ist es, dass von der jüngeren Generation die so genannte Chronologie der Wiedergutmachung auch in ihrer historischen Dimension, mit der wir nicht immer zufrieden sein können, erkannt wird. Das gehört genauso dazu.

Als Herr Jugendminister Haupt – der er jetzt ja auch ist – noch nicht Minister war, hat er bei der Diskussion zum Versöhnungsfonds-Gesetz diesen moralischen Schlussstrich gefordert. Es war nicht nur er, es waren viele Angehörige der jetzigen Regierungsfraktionen, die diesen Schlussstrich gefordert haben.

Als Jugendpolitikerin sage ich, dass es weder einen moralischen noch einen materiellen Schlussstrich geben darf. (Abg. Jung: Und was ist bei den Beneš-Dekreten?) Das sind wir Jungen den Opfern schuldig, Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 986 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Dr. Khol: Ohne Gusenbauer, ohne Cap! Das muss man sich einmal merken! – Ruf bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Dr. Khol –: Hauptsache, Sie sind da! – Abg. Schwarzenberger: Das soll auch im Protokoll vermerkt werden! – Ruf: Das ist peinlich! – Abg. Ing. Westenthaler: Das muss man verlautbaren!)  – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 578/A der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz – PRIKRAF-G) (980 der Beilagen)


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