Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 135

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Diese Aussage wäre noch zu verkraften, aber wenn er als Klubobmann der größten Parlamentspartei in einem demokratischen Land einen Minister als "Breschnew der österreichischen Landwirtschaft" bezeichnet, dann ist das meiner Meinung nach ein Abrutschen in die tiefsten Niederungen der Diktatur, und ich hielte es für richtig und notwendig, dass sich Herr Dr. Cap heute hier entschuldigt oder öffentlich entschuldigt. (Abg. Schwarzenberger: Diese Größe besitzt der Cap nicht!) Wenn er das nicht tut, dann hat er nach meinem Empfinden jede Achtung verloren. So können wir in Österreich nicht Politik machen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn er darüber hinaus die Konsumenten und die Bauernvertreter zu einer Revolution auffordert, so ist das ungeheuerlich. Herr Dr. Cap, ich habe von Ihnen eigentlich mehr gehalten. Was Sie da von sich gegeben haben, ist unerhört, und ich glaube, das muss aufgearbeitet werden.

Verstehen Sie endlich, dass wir mit diesem Gesetz eine Antwort auf Entwicklungen des Jahres 2001 geben wollten, dass es uns ganz klar um eine lückenlose Kontrolle und Beratung geht. Und ich freue mich auch – und das ist heute schon mehrmals gesagt worden und braucht nicht nochmals erwähnt zu werden –, dass uns die EU und hier vor allem der EU-Kommissar Byrne dafür höchste Anerkennung zollt.

Meine Damen und Herren! Worum geht es? – Mit der Schaffung der Ernährungsagentur geht es erstens um eine Qualitätssicherung in einer Art und Weise, wie wir sie brauchen. Es geht darum, dass wir ein Höchstmaß an Verbraucherschutz schaffen. Es geht aber auch darum, dass damit unternehmerische Sicherheit geboten wird: für die Landwirte, die dringend darauf warten, für die Zulieferer, die es ebenso brauchen, aber auch für die Verarbeiter und für die Verteiler.

Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz wahrlich einen Meilenstein gesetzt haben. Und wenn Sie heute hier jammern und sagen, was alles den Bach hinuntergeht: Aus 19 Bundesanstalten und Ämtern und zwölf Außenstellen, also 31 Standorten, werden vier – ich nenne es einmal so – Kompetenzzentren. Die Dienstnehmerinteressen sind in höchstem Maße gewahrt und gesichert; auch das können wir Ihnen heute und hier sagen.

Daher: Schluss mit der Verunsicherung! Mit diesem Gesetz wird es einen effizienten Verbraucherschutz geben, ein Höchstmaß an unternehmerischer Sicherheit durch begleitende Kontrolle und umfassende Beratung in der gesamten Nahrungsmittelproduktion. Mit diesem Gesetz erfüllen wir diese anspruchsvolle Norm. Lenken Sie ein, geben Sie Ihre oppositionellen Träume auf und beschließen Sie ein gutes Gesetz mit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig zu Wort. – Bitte.

15.48

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war heute sehr viel vom Wort "Vertrauen" die Rede. Wenn wir über Lebensmittelsicherheit sprechen, habe ich einen sehr klaren Standpunkt: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser – vor allem dann, wenn das Vertrauen schon sehr, sehr oft ganz massiv erschüttert worden ist, so wie in den letzten 18 Monaten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es sind zwei Dinge, die mich bei diesem Gesetz besonders stören. Das eine ist, dass hier der Eindruck erweckt wird – in der Medizin nennt man das Placebo –, dass damit die Probleme, die wir in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft haben, gelöst sind oder gelöst werden sollen. Das ist ein klassisches Placebo. Zweitens wird mit diesem Gesetz auch eine wichtige Chance für dringend notwendige Reformen im Agrarbereich vertan.

Diese beiden Punkte zusammen sind für mich die schwer wiegendsten Gründe dafür, dieser rein organisatorischen Reform, die aus unserer Sicht nur Nachteile haben wird, nicht zuzustimmen. Ich finde es sogar verantwortungslos und fahrlässig, bei einer so wichtigen Frage auf eine


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