Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 139

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hat. Das war völlig offensichtlich, und zwar nicht nur für die Opposition, sondern auch für viele andere Betrachter. Ich möchte in diesem Zusammenhang zum Beispiel den "Standard" vom 7. Februar zitieren. Da steht Folgendes:

"Fest steht, dass Molterers Mannen während der Vorbereitungsarbeiten für die Agentur das Heft niemals aus der Hand gaben. Und dass der weitaus kürzer als sein landwirtschaftlicher Kollege im Amt befindliche Haupt die Interessen seines Ressorts nicht mit vergleichbarer Verve einbringen konnte. Fest steht auch, dass nicht nur die Ansichten der Opposition, sondern auch die Einwände von Fleischskandalaufdeckern, von Tierschützern und von Konsumentenvertretern keinen Einfluss auf das Agenturkonzept hatten. Bleibt also abzuwarten, ob sich das Wurfgeschoß nicht doch als Bumerang entpuppt."

Wir haben darüber hinaus auch Bedenken dahin gehend, was mit dieser Agentur in Zukunft alles passieren könnte, die ja jetzt zu hundert Prozent im Eigentum des Bundes ist. Die Regierungsparteien könnten mit einfachem Beschluss in diesem Hohen Haus die Agentur einfach privatisieren, was ja absolut nicht in unserem Sinn und auch nicht im Sinne der Konsumenten wäre.

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. – Nein, umgekehrt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, sagte die Kollegin von den Grünen. (Abg. Dr. Khol: Das ist ein Lenin-Zitat! Von Lenin ist das, nicht von den Grünen!) Herr Abgeordneter Molterer! Daher wollen wir den § 7 Abs. 3 in den Verfassungsrang erheben, denn wir glauben, dass eine Zweidrittelmehrheit die beste Kontrolle ist.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Ludmilla Parfuss, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 2 betreffend das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz

§ 7 Abs. 3 lautet:

"(3) (Verfassungsbestimmung) Die Agentur hat zu 100 % im Eigentum des Bundes und, im Falle deren Beteiligung, der Länder zu verbleiben."

*****

Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den die Frau Abgeordnete Parfuss soeben verlesen hat, ist genügend unterstützt und steht zur Abstimmung. Er enthält eine Verfassungsbestimmung und würde daher zu seiner Annahme einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

16.01

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Parfuss, ich kann mir wirklich keinen Reim darauf machen: Sie lehnen entschieden die Agentur für Ernährungssicherheit ab, bringen aber gleichzeitig einen Antrag mit einer Verfassungsbestimmung ein, wonach die Agentur für Ernährungssicherheit im Bundesbesitz bleiben soll. Wenn sie so gut ist, dann wird sie auch nicht aufgelöst werden, und dann könnten Sie ja hier auch Ihre Zustimmung dazu erteilen.

Frau Abgeordnete Parfuss! Wir haben im Ausschuss allein dieses Gesetz drei Stunden lang diskutiert; es gab 32 Wortmeldungen. Wenn Sie dort aufgepasst hätten, dann hätten Sie erfahren können, dass sehr wohl die politische Verantwortung für den gesamten Lebensmittelbereich


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