Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 203

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dass die Haftung auf fünf Jahre beschränkt wird. Dabei geht es aber nicht darum, dass dem Arbeitnehmer irgendetwas weggenommen werden kann, denn wenn der Erwerber beispielsweise in Konkurs geht, dann haftet der Insolvenzfonds ohnehin, sondern es geht um die Regressrechte.

Das, was Sie hier hinsichtlich der Problematik rund um Konzerne, die irgendetwas konstruieren, geschildert haben, ist ein völlig theoretischer Einzelfall, der in der Praxis nie vorkommen wird. Mit der Maßnahme laut diesem Entschließungsantrag würden Sie daher nicht die Rechte von Arbeitnehmern schützen, weil es hiebei um Einzelfälle geht, die möglicherweise irgendwann einmal vorkommen könnten – im Konjunktiv gesagt –, in der Praxis aber nie eintreten werden.

Frau Silhavy! Betreffend die andere Angelegenheit hinsichtlich der Informationspflicht: Wir haben für den Fall, dass es keinen Betriebsrat gibt, eine praktikable Maßnahme quasi am schwarzen Brett vorgesehen. Sie wollen mit dem Abänderungsantrag jetzt aber eigentlich erreichen, dass das wieder auf alle Betriebe ausgedehnt wird. – Das ist absolut überflüssig und sinnlos, weil es dort, wo es einen Betriebsrat gibt, auch die Informationsmöglichkeit durch den Betriebsrat geben wird, und er wird diese Möglichkeit auch wahrnehmen, denn sonst wäre er ein schlechter Betriebsrat. Ich will Ihnen jetzt allerdings nicht unterstellen, dass Sie glauben, die Betriebsräte seien schlecht! (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Sie haben es im Ausschuss absolut nicht erwähnt!

Abgesehen davon sind wir gegen diesen Abänderungsantrag und auch gegen den Entschließungsantrag, jedoch für die anderen Maßnahmen, weil diese selbstverständlich begründet und praktikabel sind, weil sie den EU-Richtlinien entsprechen und den Arbeitgebern, aber auch den Arbeitnehmern nützen. Warum? – Dazu sage ich abschließend: Diese Maßnahmen sind nützlich, weil in den nächsten zehn Jahren rund 56 000 Betriebsübergaben stattfinden werden und weil es jetzt möglich ist, dass übergeben und nicht liquidiert wird, und dabei geht es um 400 000 Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Trettenbrein. – Bitte.

20.27

Abgeordneter Harald Trettenbrein (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hinsichtlich der Regierungsvorlage, mit der das Betriebspensionsgesetz geändert wird, kann man von einer positiven beziehungsweise von, wie ich meine, einer zutiefst erfreulichen Entwicklung für die Arbeitnehmer sprechen.

Im Rahmen der Steuerreform 2000 wurde für die Beitragsleistungen der Arbeitnehmer für private Pensionsvorsorge eine zusätzliche steuerliche Begünstigung geschaffen. Es besteht ein Anspruch auf eine Prämienbegünstigung für Arbeitnehmerbeträge bis zu 1 000 €.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun ist es uns gelungen, den Arbeitnehmern mit niedrigen Arbeitgeberbeiträgen die volle Ausschöpfung der steuerlichen Begünstigung zu ermöglichen.

Man kann von einem weiteren glücklichen Schritt sprechen, wenn man die Änderung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz betrachtet. Besteht in einem Unternehmen keine Arbeitnehmervertretung, so hat der Veräußerer die von der Betriebsübergabe betroffenen Arbeitnehmer im Vorhinein über den Zeitpunkt, den Grund und die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie die in Aussicht genommenen Maßnahmen zu informieren. – Sie können mir glauben, wenn ich in diesem Zusammenhang von einem Schritt in die richtige Richtung spreche, denn als Betriebsrat bin ich täglich im Gespräch mit den Betroffenen. (Abg. Edler: Die Armen!)

Auch die Schaffung eines Diskriminierungsverbotes für befristet beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Informationspflicht und die Schaffung einer praxisgerechten Haftungsregelung bedeuten einen enormen Fortschritt. Diese Errungenschaft macht mich als


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