Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 150

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Fortschritte – so ist die Diktion – zur Erreichung des politischen Zieles von 0,7 Prozent gesetzt werden. Und dort haben wir, das wissen Sie, hat Österreich der Kommission mitgeteilt, dass wir im Jahr 2003 diesen EU-Durchschnitt, der derzeit bei 0,35 Prozent liegt, erreichen werden, was auch im so genannten Richelle-Bericht festgeschrieben ist.

Im Übrigen ist – das möchte ich auch noch einmal sagen; das wurde in der Debatte bereits von der Frau Abgeordneten Hakl erwähnt – im Allgemeinen Teil der Erläuterungen zu diesem Gesetz bekräftigt, dass am politischen Ziel der Leistung von 0,7 Prozent, wie es 1970 im Rahmen der UNO formuliert wurde, von Österreich festgehalten wird. Diese Aussage wird im Richelle-Bericht noch einmal wiederholt.

Daher darf ich abschließend noch einmal sagen, dass ich es sehr, sehr bedauere, dass die Opposition diesem Gesetz die Zustimmung verweigert, obwohl wir hier so intensiv mit Ihnen gearbeitet haben, obwohl wir Vorschläge der AGEZ mit eingearbeitet haben und obwohl Iustitia et Pax dazu aufgefordert hat, dass wir dieses Gesetz hier einstimmig verabschieden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.

18.13

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wie bekannt ist, hat sich die Staatengemeinschaft 1990 ein ehrgeiziges Ziel gesteckt, nämlich die Zahl der weltweit in Armut lebenden Menschen bis 2015 zu halbieren. Wie vor einigen Tagen der Präsident der Weltbank James Wolfensohn mitteilte, würde die Erreichung dieses Zieles eine Verdoppelung der gegenwärtigen Entwicklungshilfe erfordern.

Wörtlich sagte Wolfensohn: "Nach dem 11. September hat es eine starke globale Solidarität gegeben. Es ist deutlich geworden, dass eine bessere Versorgung und Erziehung der Armen auch mehr globale Sicherheit bedeutet. Diese Solidarität hat aber auch einen Preis." – Zitatende.

Darum, meine Damen und Herren, geht es heute – indirekt zumindest. Es geht um die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit. – Wir haben dazu wieder einen Entschließungsantrag eingebracht.

Kollege Fallent, Sie haben da etwas missverstanden: Ich habe im Ausschuss gesagt, dass wir diese Bestimmung nicht im Gesetz haben wollen. Das ist richtig! Aber wir haben ja auch keinen Antrag in diese Richtung gestellt. Wir wollten einen Entschließungsantrag beschließen. Das, was wir wollen, ist eine Festlegung der Bundesregierung, dass sie tatsächlich schrittweise dieses Ziel anstrebt. Das ist, glaube ich, ein ganz zentraler Kern. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesministerin! Nur einen Satz dazu, wie es zu diesen 0,19 Prozent kommt, die Kollegin Jäger erwähnt hat: Das sind Zahlen, die ihr Staatssekretär Finz zur Verfügung gestellt hat. Ich weiß nicht, wo da das Missverständnis liegt. Wenn die Zahlen falsch sind, was ich hoffe, dann ist es umso besser. Aber das sind Zahlen, die wir offiziell erhalten haben.

Ich bedauere, dass wir aus verschiedenen Gründen diesem Gesetzentwurf nicht die Zustimmung geben können. Ein Grund dafür ist schon erwähnt worden: weil es keine klare Aussage über die Aufstockung der Mittel gibt. (Abg. Böhacker: Wenn Sie es bedauern, dann stimmen Sie zu, dann können Sie Ihr Bedauern abbauen!) Es tut uns durchaus Leid, denn es gibt in diesem Gesetzentwurf Grundsätze der Entwicklungszusammenarbeit, die wir positiv finden und mit denen wir durchaus einverstanden sind. Allerdings hätten wir uns bei den Grundsätzen einige andere und zusätzliche Formulierungen gewünscht.

Vor allem haben wir verlangt, dass die Achtung von Gewerkschaftsrechten besonders hervorgehoben wird. Es ist gut dokumentiert, dass in Entwicklungsländern Menschen auch von internationalen Konzernen schamlos ausgebeutet werden, dass die Regierungen da oft


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