Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 58

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zweimal zu einer gemeinsamen Position gekommen ist. Ich möchte das hier sehr anerkennend sagen und auch der Frau Außenministerin, die im Auftrag der griechischen Präsidentschaft auch Reisen in die arabischen Länder unternommen hat, namens der Volkspartei unsere Aner­kennung ausdrücken. Ich glaube, das war die richtige Politik in dieser Situation. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Bundesregierung hat Sorge dafür getragen, dass die Österreicher in dieser Region sicher sind. Ich halte es auch für wichtig, dass in Österreich ein gemeinsamer Konsens herrscht, der über den Nationalen Sicherheitsrat hinaus auch heute im Nationalrat dokumentiert wird. Das ist Außenpolitik, wie wir sie unterstützen, wie wir sie fordern, und das zeigt, dass Österreich in einer solchen Krise gemeinsam an einem Strang zieht und dass wir gemeinsam eine Position haben. Das halte ich im Interesse aller Österreicherinnen und Österreicher für einen sehr guten Beginn einer zukünftigen gemeinsamen Außenpolitik. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen, der SPÖ und der Grünen.)

12.33


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag Spindelegger, Schieder, Scheibner, Pilz und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht und wurde in seinen Grundzügen vorgetragen. Er wird jetzt vervielfältigt und verteilt und steht zur Verhandlung und Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Peter Schieder, Herbert Scheibner, Dr. Peter Pilz und KollegInnen betreffend Krieg im Irak, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tages­ordnungs­punkt Erklärung des Bundeskanzlers in der 10. NR-Sitzung (XXII. GP) am 26.3.2003

Nach dem Scheitern der vielfältigen internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung des Irak-Konfliktes und nach dem Ausbruch des Krieges hat die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbür­ger in der Region ebenso zu gewährleisten wie in Österreich selbst.

Österreich hat an der Position festgehalten, dass sich keine österreichischen Kräfte an militäri­schen Kampfhandlungen gegen den Irak beteiligen. Die Bundesregierung hat zur Wahrung der österreichischen Souveränität verstärkte Anstrengungen zur Überwachung des österreichischen Luftraumes unternommen und diesen insbesondere für Überflüge zu militärischen Zwecken von am bewaffneten Konflikt beteiligten Ländern gesperrt.

Der Irak-Konflikt wurde auch im Europäischen Rat am 20. und 21. März 2003 in Brüssel aus­führlich diskutiert. In den Schlussfolgerungen der griechischen Präsidentschaft ist auch folgende einvernehmliche Erklärung enthalten:

„Mit dem Beginn des militärischen Konflikts sehen wir uns einer neuen Situation gegenüber. Unsere Hoffnung richtet sich darauf, dass der Konflikt so wenig Menschenleben und Leiden wie möglich fordern wird. Wir stehen vor folgenden gemeinsamen Herausforderungen:

In Bezug auf Irak:

Die EU ist der territorialen Unversehrtheit, der Souveränität, der politischen Stabilität und der vollständigen und tatsächlichen Abrüstung von Irak in allen Teilen seines Hoheitsgebiets sowie der Achtung der Rechte des irakischen Volkes, einschließlich aller Angehörigen von Minderhei­ten, verpflichtet.

Wir sind überzeugt, dass die Vereinten Nationen weiterhin während und nach der gegenwärti­gen Krise eine zentrale Rolle spielen müssen. Das System der Vereinten Nationen verfügt über eine einzigartige Kapazität und praktische Erfahrung bei der Koordinierung der Hilfe in Staaten nach Beendigung eines Konflikts. Der Sicherheitsrat sollte den Vereinten Nationen ein robustes Mandat für diese Aufgabe erteilen.

 


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