Forschungsprojekt geführt, das dann 2002 zutage gefördert hat, dass bereits im ersten Nachkriegsjahr, also durch unsere Gründerväter der Zweiten Republik, das Aufhebungsgesetz 1945 und die Befreiungsamnestie vom 6. März 1946 Verurteilungen ex lege als nicht erfolgt bewertet hat – nicht amnestiert im Sinne von Gnadenakten, sondern ex lege als nicht erfolgt.
Herr Dr. Böhmdorfer als damaliger Justizminister hat in einem Erlass im Jahre 2003 darauf hingewiesen, dass diese in Vergessenheit geratene Rechtslage Anwendung zu finden hat. Die Befreiungsamnestie 1946 ist geltendes Recht. Somit gelten die Urteile der NS-Justiz als nicht erfolgt in Österreich.
Amnestie ist zwar ein Gnadenakt, Terezija, da hast du schon Recht, und es ist im Allgemeinen keine Rehabilitierung von Straftaten, aber – und jetzt zitiere ich aus der Arbeit von Moos, jener Arbeit, die du als Abänderungsantrag eingebracht hast –:
„Die Betroffenen verdienen nicht Gnade, sondern Recht.“ – Da sind wir uns einig.
Moos führt weiter aus:
„Wie es im Durchführungserlass zur Befreiungsamnestie 1946“ bereits „heißt, handelt es sich bei der Aufhebungsvorschrift nach § 7 nicht um eine Begünstigung des Verurteilten, sondern um ‚eine aus allgemeinen rechtspolitischen Erwägungen getroffene Anordnung nach Art des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes’. Auch bezweckt die Befreiungsamnestie nach ihrem § 1 unter anderem, den ‚Opfern der nationalsozialistischen Herrschaft moralische oder materielle Genugtuung zu verschaffen‘.“ – Moos zitiert da den historischen Gesetzgeber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dieser Zielsetzung des historischen Gesetzgebers der ganz jungen Republik von
1945 und 1946, nämlich den Opfern der nationalsozialistischen Herrschaft
moralische und materielle Genugtuung zu verschaffen, müssen auch wir Rechnung
tragen. Und ich hoffe, dass wir uns in einem Vier-Parteien-Antrag darauf
verständigen können. Ich bin mir sogar sicher, dass sich keine Fraktion hier im
Hohen Haus dem verschließen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
17.57
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fekter, auch wenn Sie bemüht waren, am Ende Ihrer Rede so etwas wie Verständnis, so etwas wie Bemühen in der Frage der notwendigen Rehabilitierung der Deserteure, die auch heute Vormittag angesprochen worden ist, in die Debatte zu bringen, muss ich Ihnen trotzdem sagen, dass es mich erschüttert hat und ich es für unerträglich halte, der Kollegin Stoisits vorzuwerfen, politisches Kleingeld wechseln zu wollen in einer Angelegenheit, in welcher wir hier im Hohen Haus 1999, also schon vor sechs Jahren, eine gemeinsame Entschließung gefasst haben, um endlich zu diesem Greuel eine klare Stellungnahme zu beziehen und eine schon längst notwendige, in anderen Ländern auch durchgeführte – zum Beispiel in Deutschland – Rehabilitierung dieser Opfer des Nationalsozialismus vorzunehmen.
Frau Kollegin Fekter, ich glaube, gerade an
einem Tag, der ein Festtag ist, der ein Geburtstag der Zweiten Republik ist,
sollten Sie sich dessen besinnen und keine derartigen Vorwürfe erheben, sondern
jetzt – nicht in der Zukunft, sondern heute! – die Chance nützen,
hier eine klare Stellungnahme abzugeben, um endlich eine würdige Lösung für
diese unerträglichen Situation zu finden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. –
Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)