Von neun europäischen Ländern wissen wir, dass sie in nationalen Volksabstimmungen über diese EU-Verfassung befinden werden, und was für Franzosen, Engländer, Dänen billig ist, muss auch für Österreicher recht sein. Es hat in der Diskussion, die in den letzten Tagen aufgebrochen ist – sie wäre ja, so schaut es zumindest aus, gerne vermieden worden –, auch sehr beachtenswerte juristische Meinungen dahin gehend gegeben, dass es sich um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung handelt und dass deswegen eine Volksabstimmung nach Bundes-Verfassungsgesetz zwingend notwendig ist. Jedenfalls aber ist es eine Teiländerung der Bundesverfassung, die mit einem Drittel der Stimmen der Abgeordneten des Nationalrates einer Volksabstimmung unterzogen werden kann. Dass das jetzt auch möglich ist, Herr Abgeordneter Gusenbauer – er ist noch nicht da –, ist ganz klar.
Hätte ich bereits beim Ermächtigungsgesetz
den Antrag auf eine Volksabstimmung eingebracht, dann weiß ich ganz genau, was
man gesagt hätte: Noch liegt kein Abstimmungsgegenstand vor. Sie wollen eine
Abstimmung über ein Nullum. Sie sind zum falschen Zeitpunkt mit Ihrer
Abstimmung gekommen. Jetzt ist der Zeitpunkt, zu dem das sinnvoll und im Parlament auch mit einem Drittel der
Abgeordneten zu beschließen wäre.
Ich stelle daher
den Antrag:
Antrag
der Abgeordneten
Rosenkranz betreffend Durchführung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Der Beschluss des
Nationalrates über die Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages über
eine Verfassung für Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte (851 d.B.
XXII GP) ist gemäß § 85 NRGO iVm Artikel 44
Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz nach Beendigung des Verfahrens gemäß
Art. 42 B-VG, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten
einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen.
*****
Ich bitte den
Herrn Präsidenten, die Unterstützungsfrage für diesen Antrag zu stellen.
Hohes Haus! Ich
weiß nicht, warum Sie die Debatte über diese EU-Verfassung scheuen, warum Sie
sich nicht der Mühe unterziehen wollen, zu argumentieren und zu
überzeugen. Und ich stelle grundsätzlich fest, dass es einen bedauerlichen
Wandel in der politischen Kultur gibt. Gerade anhand dieser Debatte sieht man
es: Wenn sich die politische Klasse einmal über ein gemeinsames Ziel – und
das geht dann von Rot, über Grün, über Orange nach Schwarz – abgesprochen
hat, dann – und das finde ich sehr bedauerlich und halte es für eine
Einengung der Freiheit der politischen Debatte – kann es jedenfalls keinen
legitimen, so wird es zumindest dargestellt, Gegenvorschlag mehr geben. Das
halte ich für eine schlechte Entwicklung. Deswegen meine ich, dass nicht nur
aus juristischen Gründen, sondern vor allem aus demokratiepolitischen Gründen
eine Volksabstimmung notwendig und sinnvoll ist.
13.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete Rosenkranz, Sie haben mich ersucht, die Unterstützungsfrage zu stellen. Diese stellt sich für mich nicht, da ich den Antrag für nicht zulässig erkläre: Das deshalb, weil es sich um eine Volks-