Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 223

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30. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (844 d.B.): Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Sat­zung; Annahme (933 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (845 d.B.): Weltgesundheitsorganisation (WHO); Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung (934 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (846 d.B.): Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung; Annahme (935 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (863 d.B.): Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten (936 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 26 bis 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Silhavy: Jessas na!)

 


20.12.42

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Das ist Ihr Gruß, Frau Kollegin Silhavy, „jessas na“! Machen Sie nur so weiter. – Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Wir haben jetzt eine Fülle von Punkten zu behandeln, die im Ausschuss meiner Erinnerung nach alle einstimmig über die Bühne gegangen sind. Deshalb wird es wahrscheinlich inhaltlich wenig Diskussion dazu geben. Ich glaube aber, dass wir trotzdem auf einige Punkte eingehen sollten.

Ich möchte insbesondere das Abkommen mit der Republik Belarus erwähnen, wo es darum geht, dass Österreich und die Republik Belarus einen Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes vereinbaren.

Jetzt wissen wir, dass Österreich auf die Nutzung der Kernspaltung zur Energie­versorgung 1978 verzichtet hat und auch dafür eintritt, dass andere Länder weltweit, aber vor allem auch in Europa dem Beispiel folgen und auf Energiegewinnung durch Kernspaltung verzichten. Ein Abkommen hinsichtlich Information ist einmal ein erster Schritt, ein wichtiger Schritt, und gerade Belarus war durch die Tschernobyl-Katastrophe ganz besonders betroffen. Wenn Sie einmal in Minsk waren und die Kinderkrebsklinik besuchten – ich hatte vor kurzem die Gelegenheit, das zu tun –, dann werden Sie, wie ich meine, erfreut sein über die Entwicklung, die dort auf diesem Sektor erfolgt ist, mit massiver Unterstützung der österreichischen Bundesregierung, mit massiver Unterstützung auch des Hilfswerkes. Es hat ursprünglich eine


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