Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 227

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Außenministerin Dr. Plassnik. – Bitte.

 


20.25.50

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Prä­sident! Hohes Haus! Zur Frage der Europäischen Verteidigungsagentur: Sie dient der Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich der Forschung und der Beschaffung. Sie dient dazu, im Wege der europäischen Zusammenarbeit eine bessere Verhandlungsposition in Beschaffungsfragen zu verwirklichen und mehr Ge­wicht in der Forschung zu verschaffen. Sie befindet sich im Aufbau. Am 1. Jänner 2005 hat sie ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat ihren Sitz in Brüssel und soll, wenn die Aufbauphase abgeschlossen ist, insgesamt etwa 80 Mitarbeiter umfassen.

Alle EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark – beteiligen sich, haben ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. Dänemark hat, wie bekannt ist, ein Opt-out im sicherheitspolitischen Bereich. Das heißt, auch die anderen neutralen und nicht alliierten EU-Mitglieder, Finnland, Irland und Schweden, beteiligen sich.

Die Europäische Verteidigungsagentur setzt keinerlei militärische Maßnahmen, sie entsendet kein Militärpersonal, sie schafft für Österreich keine Verpflichtungen, die verfassungs- oder neutralitätsrechtlich bedenklich wären. Darüber haben wir im Übrigen im Ausschuss gesprochen. Das haben unsere Völkerrechtsexperten und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geprüft.

Das Parlament wurde über die Errichtung der Europäischen Verteidigungsagentur durch eine gemeinsame Aktion des Rates am 8.7.2004 informiert, das ist die „Joint Action on the establishment of the European Defence Agency“. Österreich hat, wie die anderen Staaten auch, anlässlich der Beschlussfassung eine entsprechende Erklärung abgegeben. Das heißt, um auf die konkrete Frage zu antworten, die österreichische Teilnahme hat sich dann aus dieser gesonderten Erklärung ergeben. Und wir schlagen Ihnen vor, das Privilegienprotokoll, das Ihnen heute vorliegt, zu genehmigen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.28


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Felzmann. – Bitte.

 


20.28.17

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Ich möchte kurz auf die Punkte WIPO-Vertrag über Darbietungen und Ton­träger und WIPO-Urheberrechtsvertrag eingehen. Österreich war in der Vergangenheit und ist auch heute nach wie vor eine weltweit bekannte Kulturnation. Das spiegelt sich im Image unseres Landes wider und auch in den zahlreichen Kulturaktivitäten, die in unserer Außenpolitik Platz greifen, die auch sehr, sehr gut in dem Buch, in dem Bericht zur Außenpolitik 2003 dargestellt werden. Dieser Bericht, der schon vorher zitiert wurde, stellt sehr wohl für viele Abgeordnete ein hervorragendes Arbeitsmittel dar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Besonders die Musik und auch die Literatur waren immer schon Exportschlager in unserem Land. Natürlich hat sich seit Mozart und unseren Literaten von anno dazumal einiges verändert. Man denke nur an die Download-Plattformen im Internet, an das geänderte Hörverhalten mit MP3-Playern et cetera.

Jetzt haben wir auf der einen Seite die Möglichkeit, die Kreativität der ganzen Welt zu präsentieren, stehen aber auf der anderen Seite vor der Herausforderung, natürlich auch einen Rechtsschutz für das geistige Eigentum zu benötigen. Und die Ratifizierung dieses Urheberrechtsvertrages und des Vertrages über Darbietungen und Tonträger ist


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