Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 99

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 945 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Werner Amon, Dr. Erwin Niederwieser, Mares Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf und den eben erwähnten Abände­rungsanträgen jeweils um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich werde zunächst über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kol­leginnen und Kollegen, dann über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Werner Amon, Dr. Erwin Niederwieser, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen abstim­men lassen.

Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht. Wer diesem Abänderungsantrag beitritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit, und damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantra­ges der Abgeordneten Werner Amon, Dr. Erwin Niederwieser, Mares Rossmann, Kolle­ginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies eben­falls die Mehrheit. Ich stelle abermals die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Neugebauer, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend schlanke und effiziente Schulverwaltung – mehr pädagogischer Freiraum für die Schulen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Antrag angenom­men. (E 105.)

13.47.252. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (814 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungsübertre­tungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Än­derung des Schifffahrtspolizeigesetzes und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2005) (907 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

 


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