Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 185

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Ich bin auch sehr zufrieden damit, dass behinderte Menschen endlich in den Ethikkom­missionen ad personam vertreten sind, da wir auch wissen, dass behinderte Menschen ein anderes Sensorium und eine andere Empfindlichkeit für die Fragen der sozialen Stellung und für die Fragen der sozialen Möglichkeiten haben.

Dass die Forschung insgesamt in diesem Bereich nicht zur Gänze ausgeschlossen worden ist, wie es manche in der Diskussion wollten, halte ich auch für gut, denn wir würden sonst keinen Fortschritt bei der Behandlung von oder den Verbesserungen bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen erzielen. Es war daher wichtig, diese Nische so offen zu halten, dass auch die ethische Abwägung zwischen einer Doppelblind­studie, einer heute für die entsprechende Erkrankung oder Behinderung möglichen Therapie und einer künftigen vielleicht besseren Therapie gegeben ist. Es soll keine Blindprobe alleine mehr sein, sondern es müssen heutige therapeutische Möglichkei­ten im Verhältnis mit künftigen therapeutischen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden. Es ist nicht zumutbar, dass Menschen, die selbst nicht über sich verfügen können, in Doppelblindstudien zu schlechterer Behandlung verurteilt werden, während es vielleicht praktikable, durchaus gängige Verbesserungen und Möglichkeiten gibt.

Ich glaube daher, dass wichtige Anliegen auch nach den Kommentaren der Ethik­kommission erreicht werden konnten. Wir unterstützen daher dieses Vorhaben, weil wir uns davon wieder eine Erholung der österreichischen Forschungslandschaft erwarten.

Die Stadt Wien ist vom 23. Platz in Europa auf den 28. Platz im Bereich dieser For­schungstätigkeiten abgeglitten. Manche der neuen Forschungsentwicklungen zwischen Tulln und dem 3. Wiener Gemeindebezirk bereiten mir sehr große Sorgen, nämlich dass man potente und lange Jahre am Standort Wien befindliche Forschungseinrich­tungen vorsätzlich vertrieben hat. Ich hoffe daher, dass wir damit die Rahmenbedin­gungen in diesem Zukunftsbereich geschaffen haben, um in Österreich wieder Qualität, Heilung und Arbeitsplätze zu schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Moser. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.36.51

Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erster Punkt: Ich weiß nicht, wen oder was Herr Staatssekretär Mainoni hier vertritt. Das war auf der Agenda des Wirtschaftsausschusses schon unklar. Viel­leicht kann man klären, wie das kompetenzrechtlich geregelt ist.

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass diese Biopatent... (Zwischenruf der Abg. Sburny.– Ja, es war im Ausschuss auch so. Man kennt sich nicht mehr aus, wer wofür zuständig ist. Das liegt möglicherweise in der Fortsetzung der „neuen“ Partei­struktur, der Klubs und so weiter. Man müsste das vielleicht einmal in der Zwischenzeit klären. (Abg. Sburny: Er hat uns auch keine Antwort geben können, warum ... nicht nützen!) – Möglicherweise wegen der Kompetenzfrage.

Der vorliegende Entwurf ist noch immer wirtschafts- und forschungsfeindlich, obwohl es viele Verbesserungen gegeben hat. Der eigentliche Hauptpunkt, der uns besonders beschäftigen sollte, ist die nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit, weil dieses Gesetz, an die Ausführungen des Kollegen Krainer anschließend, den absoluten Stoff­schutz zulässt. Und was wird die Folge sein? – Die Folge wird sein, dass sich eine Schar von Patentanwälten mit diesem Thema wird auseinander setzen müssen, was die Wirtschaft viel Geld kosten wird, was die Forschungsverwertungen verzögern wird und was bis hin zur Abwanderung von Forschungsinstitutionen führen kann. Und das


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