Sie können sich die Chancen ausrechnen, wenn das
19 Länder schon entsprechend umgesetzt haben, dass das noch einmal neu
aufgerollt wird!)
Herr Kollege Mitterlehner, Sie haben aber in der Art, wie es umgesetzt wurde, die Möglichkeit des eingeschränkten, funktionsgebundenen Stoffschutzes nicht so genutzt, wie das andere Länder gemacht haben. (Abg. Dr. Brinek: Zwei!) Das wäre das Mindeste gewesen, was Sie hätten tun können. Ich erinnere daran, dass Bundesminister Pröll in der Enquete damals klar gesagt hat, dass man sich überlegen müsse, ob man Pflanzen und Tiere in derselben Form regelt oder nicht. Das ist, so denke ich, der Kern der Frage.
Im Bereich pflanzlicher und tierischer Lebensmittel beziehungsweise Produkte besteht aus unserer Sicht die Notwendigkeit zum Schutz der Biodiversität, auch im Sinne einer sozialen, globalen Sichtweise bezüglich der Rechte der indigenen Völker, die zu schützen sind. Ich erinnere daran, dass das Münchner Patentamt vor kurzem ein Patent auf eine indische Pflanze zurücknehmen musste, weil es unberechtigt erteilt wurde. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) – Na ja. Sie sehen, dass das ein Grenzbereich ist, wo wir gezwungen sind, den Dingen ernsthaft in die Augen zu sehen.
Daher werden wir den Rückverweisungsantrag des Herrn Kollegen Krainer natürlich unterstützen und gemeinsam tragen (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner) und hoffen, dass Sie, Herr Kollege Mitterlehner, in diesem Punkt auch mitgehen, das wäre richtig, damit in ein paar Monaten eine wirklich brauchbare Lösung auf den Tisch kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort gelangt Staatssekretär Mag. Mainoni. – Bitte.
18.46
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu allererst zur Aufklärung: Das Patentamt, patentrechtliche Angelegenheiten und die Rechtsmaterie des Patentwesens ressortieren zum Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, in dem ich Staatssekretär bin. Deshalb sitze ich heute hier und befasse mich mit dieser Materie. Ich befasse mich selbstverständlich sehr intensiv damit, und als Jurist sehe ich da eine sehr bedenkliche Situation.
Es war nämlich bereits im Jahr 2000, meine sehr
geehrten Damen und Herren, als die Biotechnologie-Richtlinien – um genau
zu sein: bis zum 30. Juli 2000 – innerstaatlich umgesetzt werden
hätten sollen. – Das ist Faktum eins. (Abg. Dr. Pirklhuber:
In anderen Ländern auch andere Richtlinien!)
Faktum zwei, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass
der Europäische Gerichtshof am 28. Oktober 2004 mit Urteil
festgestellt hat, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus
der Biotechnologie-Richtlinie verstoßen habe. (Abg. Krainer: Das
haben Sie schon im Ausschuss vorgelesen!) – Aber es ist ganz gut, wenn
Sie es hören, weil eine Rückverweisung auch aus zeitlichen Gründen fahrlässig
ist, sehr geehrter Herr Kollege. (Abg. Krainer: Das kennen wir
schon!)
Das Dritte ist: Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2004 an das Bundeskanzleramt das Urteil in Erinnerung gerufen und für den Fall, dass dem Urteil nicht entsprochen wird, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens angedroht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben es bereits gehört: Die drohende Strafe beträgt täglich 152 000 €. Deshalb wäre es absolut fahrlässig, hier noch zu zögern.