Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 224

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Es freut mich natürlich besonders, dass damit auch die Leistungen erhöht werden und dass alle zustimmen. – Ich bedanke mich recht herzlich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ihre Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.32.52

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Wir werden dem Versorgungsrechts-Änderungsgesetz zustimmen, weil es doch auch einige wesentliche Punkte enthält, die wir Grünen seit Jahren gefordert haben und die jetzt endlich umge­setzt werden.

Als eines der Beispiele möchte ich die Möglichkeit und die Finanzierung der Psycho­therapie nennen, die Opfer manchmal erst viel später brauchen, weil sie gerade im Anfangsstadium, wenn sie sehr stark traumatisiert sind, das Ausmaß eigentlich noch nicht erkennen können und sich erst später im Leben herausstellt, dass sie irgendwie nicht „zusammenkommen“, was sehr oft auf ihre Opferrolle zurückzuführen ist.

Frau Ministerin, wir finden es auch vorteilhaft, dass die Entschädigungen jetzt verfas­sungsrechtlich dem Bund zugerechnet werden, denn es war immer ein Problem, dass Verbrechensopfer, die einfach einen Anspruch auf Entschädigung haben, bis jetzt lange Verfahren hinnehmen mussten und teilweise auch auf privatrechtlichem Wege einklagen mussten, dass sie zu ihrem Recht kommen. Es ist auch ein Vorteil, dass es jetzt eine Vereinheitlichung des Rechtsweges gibt.

Frau Ministerin! Auch beim Impfschadengesetz gibt es wesentliche Vorteile. Speziell die Situation für Kinder hat sich eindeutig verbessert, und auch die Verjährungsbestim­mungen gelten jetzt in diesem Sinne nicht mehr. Somit erhalten Opfer, die ihre Behin­derung auf Grund einer Impfung erworben haben, bessere rechtliche Voraussetzungen als bisher.

Wir würden uns wünschen, Frau Bundesministerin, dass auch in anderen Gesetzes­bereichen positive Maßnahmen möglich sind, die wirklich von allen getragen werden können, wie in diesem Fall.

Ich möchte allerdings schon dazusagen, dass es natürlich noch sehr großen Hand­lungsbedarf in diesem Bereich gibt, wenn ich zum Beispiel an die NS-Opfer und Homo­sexuelle in der NS-Zeit denke, wo es noch keine Regelungen gibt. Diese Probleme – wir haben ja heute in der Dringlichen Anfrage schon darüber gesprochen – müssen in nächster Zeit auch geklärt werden, damit wirklich alle, die ein Recht haben, Leistun­gen zu bekommen, und die nicht mehr als Täter, sondern als Opfer gesehen werden, wirklich auch als Opfer anerkannt und endlich rehabilitiert werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.36


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Er wünscht, 2 Minuten zu uns zu sprechen. – Bitte.

 


20.36.32

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Gestatten Sie mir heute eine persönliche Geschichte. Ich bin immer wieder in Schulen und diskutiere mit Kindern über meine Kinderbücher. Da werde ich immer von Kindern gefragt: Seit wann sitzt du im Rollstuhl? – Dann schaue ich auf die Uhr und sage: Na ja, um sieben Uhr bin ich aufgestanden: fünf Stunden.

 


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