Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 251

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die Frage stellt, inwiefern man Maßnahmen schaffen sollte, die etwa das verhindern, was wir in letzter Zeit im ORF erleben, im Zusammenhang insbesondere mit Einzelper­sonen wie Herrn Mück und Darstellungen einer politischen Partei, wie etwa die Sen­dung über den Herrn Bundeskanzler am Samstag, und was man schlicht und einfach nicht akzeptieren kann. (Abg. Dr. Fekter: ... Sendung über den Staatsvertrag!)

Ich meine, hier wird das Objektivitätsgebot in einer Art und Weise verletzt, die schlicht und einfach unbegreiflich ist, und ich verstehe schon lange nicht mehr, wie Personen wie ein Herr Mück in einer Form agieren können, wie sie in einem entwickelten mittel­europäischen Staat an sich eigentlich nicht üblich sein dürften. Ich meine daher, dass wir einmal alle gemeinsam – ich denke, das müsste eigentlich auch Ihnen ein Anliegen sein – gegen derartige Missbräuche von Medien, die wirklich teilweise an Zustände erinnern, die man irgendwo weit, weit über der Grenze vor geraumer Zeit noch hatte, vorgehen sollten. Wir sollten damit verantwortungsvoll umgehen und eine passende Antwort auf Mück und alle, die so um ihn herum sind, finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Auch er spricht bis zu 3 Minuten. – Bitte.

 


22.07.26

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Ich wollte mich sehr kurz fassen, aber Herr Kollege Jarolim hat mir jetzt ein biss­chen Gesprächsstoff gegeben.

Zunächst einmal: Das Mediengesetz – ich bitte, das zu beachten – ist ein hochmoder­nes Gesetz. Ich bin dagegen, dass es in das Zivilrecht übertragen wird, weil wir die Grundtatbestände, vor allem § 111 StGB, aus dem strafrechtlichen Bereich – ohne neue einzuführen – benötigen und persönliche Verurteilungen der Redakteure ohne­dies praktisch niemals stattfinden, sondern die medienrechtlichen Anträge nach §§ 6 ff an der Tagesordnung sind, und da geht es nur mehr um die Geldbußen auf Basis der Grundtatbestände, die nur im Hintergrund stehen. Sie werden in den letzten fünf Jah­ren kaum Verurteilungen von Journalisten erlaubt haben.

Was den ORF anbelangt, verstehe ich Ihre Äußerung – werde aber in diese Polemik nicht einfallen –, das sage ich ganz offen, denn ein großer Schub von Redakteuren der „Arbeiter-Zeitung“ ist dort untergekommen, und Sie können sich beim ORF eigentlich bedanken. Ich möchte schon einmal sagen: Ich kenne das Gerücht und ich kenne auch die Mitteilungen, dass Herr Professor Mück im ORF täglich eingreift. Aber gerade Sie haben ja Ihre Redakteure dort. Wenn Sie sich beschweren wollen, dann bringen Sie Beispiele! Es wäre schön, wenn wir das einmal öffentlich diskutieren könnten, weil wir alle ein Interesse an einem wirklich objektiv agierenden Rundfunk haben.

Ich kann nur sagen, die Freiheitliche Partei und der Freiheitliche Parlamentsklub haben das höchste Interesse, dass das einmal objektiviert wird. Wenn Sie so viel wissen, wie Sie tun, dann sagen Sie es bitte! Aber nur: In das Mediengesetz passt die Problematik nicht, denn wir gehören mit diesem Thema eigentlich zum Bundeskommunikations­senat.

Ich danke jedenfalls Herrn Professor Zeder dafür, dass er dieses Mediengesetz moder­nisiert hat. Wir brauchen das.

Ich bedanke mich bei der nächsten Materie, bei der Kreditbesicherungsfrage, dem Zessionsverbot, bei Herrn Professor Kathrein, weil auch hier eine Modernisierung eintritt, allerdings eine Modernisierung, die uns auch Sorgen machen kann, weil sie Er-


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