Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 101

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13.17.40

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die Vorrednerin hat hier in bemerkenswerter Sachlichkeit ihrerseits eine Abwägung vorgenommen. (Ruf bei der ÖVP: Wie immer!) Diesmal in bemerkenswerter Sach­lichkeit. (Abg. Dr. Brinek: Die ist immer so! – Abg. Dr. Stummvoll: Wie immer!)

Auch wir haben eine Abwägung vorgenommen, und wie immer kann man darüber streiten, ob etwas eine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt oder nicht. Eines vorweg: Ich meine – ich beziehe mich jetzt insbesondere und zunächst einmal auf das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz –, dass es da und dort nachweislich erkennbare Verbesserungen gibt. Das ist so. Es wird auch umgekehrt nicht viel schlechter dadurch. Man könnte also durchaus zur Frage kommen: Warum nicht zu­stimmen? Diese Frage stellt sich häufig, wenn solche Vorlagen da sind. Aber man kann die Dinge auch anders sehen.

Gemessen am Inhalt der Debatte vor zwei oder mehr Jahren ist das, was jetzt vorliegt, relativ dürftig und bescheiden, auch gemessen an dem, was damalige Regierungs­mitglieder noch verkündet haben, und gemessen an dem, was die Anlassfälle waren, die durch solche Gesetzesinitiativen künftig hintangehalten werden sollen. Wir sind der Meinung, dass das in der Tat zu kurz greift und zu wenig ist beziehungsweise dass manche Dinge erst gar nicht aufgenommen wurden. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Wieso?)

Beginnen wir etwa bei den Transparenzbestimmungen für ManagerInnen-Gehälter. Da kann man natürlich sagen – gute alte österreichische Tradition im Übrigen –: Geht nie­manden etwas an, und überhaupt! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Baumgart­ner-Gabitzer.)

Ich sage Ihnen, das ist völlig falsch. Zumindest die börsenotierten Unternehmen sollten unserer Meinung nach hier anders behandelt werden, weil das Notieren an einer Börse eine bestimmte öffentliche Handlung ist, diesfalls im Wirtschaftsleben, wo erhöhte – „Schutzmechanismen“ ist ohnehin das falsche Wort, etwas ganz anderes – Trans­parenzbestimmungen gelten sollen, weil die Börse in gewisser Weise ein Markt ist, der – wie viele andere Märkte auch – gewisse Anonymisierungen hat.

Es weiß ja nicht jeder kleine Aktionär genau Bescheid, was wo wie läuft. Er soll aber zumindest die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Aber das ist ja nur der normale transparente Zugang, der immer gut ist, wenn es um Marktfragen geht.

Es gibt da aber natürlich auch noch einen anderen Zusammenhang, gefördert durch die Entwicklungen der letzten Jahre: Die Diskrepanz, was die Gehälter in Unternehmen betrifft, ist ja oft wirklich nicht mehr einsehbar und zumindest für manche nur noch schwer aushaltbar, und regt diesfalls auch hinsichtlich börsenotierter Unternehmen zum Nachdenken an beziehungsweise fordert zum Widerspruch heraus.

Im Hinblick auf diese gesellschaftliche Frage ist es gut, wenn Transparenz herrscht. Man kann immer noch der Meinung sein, das Verhältnis des durchschnittlichen Einkommens eines Angestellten zum Einkommen eines Spitzenmanagers solle bei 1 : 10 oder 1 : 20 liegen, dann sei es gerecht. Ich kann und will diese Frage ja nicht einmal beantworten, aber eines ist klar: Auch hiefür ist die Voraussetzung Trans­parenz. Das steht fest.

Auch in Bezug auf die jetzt aufkeimende moderne Kritik an unserem Wirtschafts­system, die Kapitalismuskritikdebatte, ist das ein durchaus sinnvoller Zugang. Man muss sich da noch gar nicht festlegen, ob man für oder gegen bestimmte Relationen oder Vorstellungen ist, allein die Transparenz würde einmal gewährleisten, dass alle


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