Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 115

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einem Bereich, wo Österreich ja ein federführendes Verfahren gehabt hat – im Zusam­menhang mit dem so genannten Lombardklub gibt es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass dem VKI als Vertreter der insbesondere durch die zu hohen Zinsen geschädigten Konsumenten natürlich Einsicht in die Verfahren, die zu einer Verurteilung der österreichischen Banken geführt haben, gewährt wird –, keine entsprechende Regelung gefunden haben.

Es wäre zweckdienlich gewesen, für Schadenersatzansprüche im Massenverfahren eine derartige Regelung zu finden, dass man zur Einsicht in Verfahren, die zu Erkennt­nissen in Fällen, in denen es zu kartellrechtlich verbotenen Vereinbarungen gekommen ist, geführt haben, natürlich auch jene zulässt, die dadurch geschädigt worden sind, denn dann wäre es natürlich wesentlich einfacher gewesen, den Konsumenten einen Schadenersatzanspruch zuzusprechen.

Hier ist es leider so geregelt, dass das von der Zustimmung der Parteien abhängig ist. Das ist der falsche Weg! Alle kartellrechtlichen Neuordnungen Europas gehen in eine andere Richtung: dass man selbstverständlich den Schadenersatzansprüchen der Konsumenten Rechnung trägt und dem Vorsitzenden die Möglichkeit einräumt, auch ohne Zustimmung der Parteien Teile oder den gesamten Inhalt eines Verfahrens, wenn er zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen oder zur Abwehr von Ansprüchen dient, zu veröffentlichen. – Es ist schade, dass das nicht drinnen ist. Ansonsten ist es eine Regelung, die durchaus Sinn macht.

Es ist schade, dass man beim Corporate Governance Kodex eigentlich nicht so weit gekommen ist, wie man kommen wollte. Wenn man dazu sagt, dass sich die börse­notierten Unternehmen auf diesen verständigt hätten, stimmt das nicht. Nur ein Drittel der börsenotierten Unternehmen ... (Abg. Dr. Fekter: ... gesagt, erklären müssen sie sich! Da hat die Ministerin Recht!) Nur ein Drittel der börsenotierten Unternehmen hält sich freiwillig an diesen Kodex.

Diese Regelung greift natürlich viel zu wenig weit, weil man in Deutschland auch schon ganz andere Wege geht. Dort verpflichten sich börsenotierte Unternehmen jährlich dazu, unter den Regelungen des Kodex Auskunft zu geben. Das wäre vernünftig. Das Ver­trauen in die Wirtschaft ist international insbesondere durch Falschbilanzen, durch falsche Bestätigungsvermerke angeschlagen. Dem hätte man hier gegensteuern können – leider ist es nicht so weit gekommen. Und daher ist es ganz einfach ... (Abg. Dr. Fekter: Österreich ist aber nicht angeschlagen! Schauen Sie sich ..., dann wissen Sie, dass wir international gut dastehen!) Es ist ganz einfach zu wenig für ein modernes Wirtschaftsrecht. Das Vertrauen ist nicht herstellbar, wenn man halbe Sachen macht! (Beifall bei der SPÖ.)

14.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


14.11.14

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was das Gesellschafts­rechtsänderungsgesetz betrifft, kann man zusammenfassend mit Sicherheit sagen, dass es eine Weiterentwicklung ist, dass es der Sicherheit der Anleger dient, dass es für mehr Transparenz sorgt – und dass es im Gesamten für den Kapitalmarkt Öster­reich von großem Vorteil ist.

Wir wissen, dass der Kapitalmarkt in Österreich keinen so großen Stellenwert hat wie in anderen kapitalintensiven Ländern rund um Österreich herum. Aber es ist das Bemühen dieser Bundesregierung gewesen, den Kapitalmarkt in Österreich durch


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