Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 117

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Auch sie wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte, Frau Magistra.

 


14.15.25

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Kernpunkt dieses Gesetzes und Interesse von uns allen ist es gewesen, das Anlegervertrauen in den Aktienmarkt zu stärken.

Nun konzentriert sich die Kritik auf die Nichtoffenlegung der Managergehälter. Ich möchte vielleicht hier auch noch anfügen, Frau Dr. Moser, Herr Kogler – er ist jetzt nicht da –, dass zu bedenken ist, dass immer mehr Aktiengesellschaften auch in Österreich ihre Managergehälter offen legen. (Abg. Mag. Johann Maier: Freiwillig, wenn überhaupt!) – Freiwillig offen legen, völlig richtig!

Was mich an Ihrer Argumentation besonders stört, ist dieses Bild eines unmündigen Kon­sumenten und eines völlig unmündigen Bürgers, das ja nicht nur bei dieser Gesetzesmaterie, sondern immer wieder zum Tragen kommt. Ich bin froh und der festen Überzeugung, dass wir hier als Gesetzgeber nicht jede Kritikfähigkeit jedes Normunterworfenen sozusagen völlig ausschließen. Natürlich ist es auch ein State­ment einer Aktiengesellschaft, die Managergehälter nicht offen zu legen, und natürlich kann ich das als Anleger und Konsument jeweils bewerten. Das, bitte, können wir unseren Anlegern wirklich zumuten, und ich finde das auch völlig richtig.

Darüber hinaus müssen wir uns einmal anschauen, wofür dieses Gesetz gilt. Es ist ja nicht so – und es ist leider nicht so –, dass wir in Österreich eine riesige Überfülle an börsenotierten österreichischen Aktiengesellschaften hätten, sondern es muss viel­mehr in unserem gemeinsamen Interesse sein, dass sich viele der kleinen und mittelgroßen Familienbetriebe, die ganz hervorragende Zahlen und Daten aufweisen, trauen und es wagen, den Schritt in Richtung Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ob börsenotiert oder nicht, zu gehen.

Ich glaube, dass wir dafür mit diesem Gesetz genau jenes Maß getroffen haben, das es auch einem mittelständischen Unternehmen möglich und interessant macht, eine Aktiengesellschaft zu gründen – bei gleichzeitigem Schutz der Anleger. Dafür möchte ich den Mitarbeitern im Ministerium, der Frau Bundesminister, aber auch dem ehe­maligen Minister Böhmdorfer, vor allem aber auch unserer Marie Theres Fekter ganz herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP.)

14.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ledolter. Er wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


14.18.16

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dieser Vorlage wird ein Gesetz verwirklicht, das wichtig ist für die Wirtschaft und das zu subsumieren ist unter „vertrauensbildende Maßnahmen“.

Dieses Regelwerk ist wichtig für die Unternehmungen. Es ist wichtig für den Kapital­markt. Es dient vor allem der Standortsicherung, meine Damen und Herren, und damit auch den Arbeitsplätzen.

Lassen wir uns diesen Zusammenhang nicht immer wieder durch Unkenrufe anders darstellen, als er wirklich ist, meine Damen und Herren! Es geht um die Behauptung der österreichischen Unternehmungen auf dem Markt, und diese wird verbessert durch Transparenz, durch höhere Durchlässigkeit und vor allem durch Sicherheit für Anleger, für Investoren sowie für alle, die die Wirtschaft darstellen.

 


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