Wir versuchen nun mit diesem Antrag, genau dasselbe in Konsumentenangelegenheiten zu erreichen, weil wir hier Probleme sehen. Wir haben in Österreich ein Kompetenzproblem. Konsumentenschutz ist eine Querschnittsmaterie, in allen Ministerien in irgendeiner Form verankert, und es kommt zu keiner abgesicherten Koordination. Es gibt Bundesministerien, in denen Konsumentenbelange eine positive Rolle spielen, in denen Konsumentenbereiche einen bestimmten Stellenwert haben, und andere Bundesministerien, in denen es diesen Stellenwert nicht gibt. Ich denke – und das sage ich auch ganz offen – hiebei insbesondere an das Finanzministerium: Da werden grundlegende Konsumenteninteressen bei Gesetzesvorhaben nicht berücksichtigt.
Wir erwarten uns von der Einrichtung dieses
Konsumentenschutzrates, dass dessen Mitglieder als unabhängiges Beratungsorgan
einerseits die Bundesregierung, aber auch Mitglieder der Bundesregierung sowie
auch andere Gebietskörperschaften in Konsumentenangelegenheiten beraten. Es
sollte ein Anliegen dieses Hauses sein, dass wir uns damit beschäftigen. Wir
sollten uns nämlich alle vor Augen halten: Jeder Wähler, meine sehr verehrten
Damen und Herren, ist auch Konsument, und wir sollten die Konsumentenbelange
ernst nehmen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
20.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
20.37
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maier, wir nehmen die Konsumentenangelegenheiten sehr wohl ernst. Mit dem vorliegenden Antrag – Sie haben ihn erläutert – auf Änderung des Konsumentenschutzgesetzes fordern Sie einen Konsumentenrat. – Schön.
Meine Fraktion ist grundsätzlich gegen die Einrichtung eines solchen Rates, weil die Aufgaben des Konsumentenschutzgesetzes im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sehr gut aufgehoben sind. Es sind insgesamt fünf Abteilungen und 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit befasst, mit Konsumentenschutz betraut, die Hälfte davon mit juristischem Fachwissen ausgestattet. Im Übrigen, Sie haben es ausgeführt, ist der Konsumentenschutz eine Querschnittsmaterie, sodass der Konsumentenschutzsektion vor allem die Koordination dieses Bereiches zukommt.
Seit 1970 ist Konsumentenschutz auch eine staatliche Aufgabe. Waren es anfänglich, Sie wissen das, denn Sie befassen sich ja ständig damit, Preisauszeichnungen oder Produktinformationen, so reichen die Tätigkeitsbereiche heute viel weiter. Es werden Vorschläge und Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen erarbeitet, um in wesentlichen konsumentenpolitischen Bereichen Initiativen zu setzen. Die Konsumentenschutzsektion geht auch im Begutachtungsverfahren darauf ein, es wird auch Stellung bezogen zu Gesetzen und Verordnungen anderer Ministerien.
Sie arbeiten eng mit den anderen Ressorts zusammen und natürlich auch mit den Sozialpartnern. Eine enge Zusammenarbeit besteht nämlich auch mit dem Verein für Konsumenteninformation, der bei Bedarf Prozesse führt, beziehungsweise es werden auch gemeinsame Verbandsklagen vorbereitet. Wollen Sie den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konsumentenschutzsektion oder des Vereins für Konsumenteninformation in Frage stellen? Oder, Herr Kollege Maier, wollen Sie in diesem Zusammenhang die Mitarbeit oder die Arbeit der Arbeiterkammer, die täglich im Dienste des Konsumentenschutzes aktiv ist, die genug Klagen einbringt, die die Konsumentinnen und Konsumenten vertritt und die Ihnen auch nahe steht, in Frage stellen?