Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 93

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uns leichter mit Kampls und Gudenus’ und was weiß ich noch wem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.40


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.

 


13.40.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Eigentlich sollte diese Beschlussfassung auch eine besonders schöne Stunde in die­sem Hohen Haus sein, und da passt die Rede der Frau Kollegin Melitta Trunk – der Repräsentantin einer Partei, die in Kärnten mit dem Herrn Landeshauptmann in Koalition steht – überhaupt nicht hinein. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dazu betonen, dass gerade die ÖVP in ihrer ganzen Geschichte alles faschistische Gedankengut immer weit von sich gewiesen hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Historiker haben schon nachgewiesen, dass gerade die Vertreter der ÖVP nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bewertung und in der Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus ganz besonders streng waren. – Daher bitte keine solchen Äußerungen, mit denen man hier irgendwelche Verdächtigungen ausspricht. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Gradwohl und Dr. Einem sowie weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Gerade bei Verfassungsgesetzen ist äußerste Sensibilität geboten, und gerade wenn es sich um eine so genannte Anlassgesetzgebung handelt, muss eine Lösung gefunden werden, die über diesen Anlassfall hinaus Geltung hat und sinnvoll ist, zum Beispiel wenn gesundheitliche Probleme bei einem so Nominierten auftreten. Ebenso sind die Grundsätze des Verfassungsrechtes zu beachten, dass das gelin­deste Mittel zu ergreifen ist und dass es keine überschießende Regelung sein darf.

Das bedeutet für uns, dass zwei Prinzipien eingehalten werden müssen:

Erstens: Als überzeugter Föderalist und ehemaliger Wiener Landtagsabgeordneter ist für mich wichtig, dass bei der Neuregelung nicht in die Rechte der Länder eingegriffen wird. Und das, Herr Professor Van der Bellen, ist auch der Grund, warum wir dem Vorschlag der Grünen nicht näher treten konnten. Dieser hätte nämlich die Rechte der Landtage beschnitten, wenn zum Beispiel der Bundesrat frei den Vorsitzenden wählt, auch wenn dies aus den Reihen der betreffenden Partei erfolgt. (Abg. Dr. Van der Bel­len: Ist das jetzt noch ein Bundesgremium – oder was ist das?) Der Landtag hätte nicht mehr dieses Recht gehabt, und der Bundesrat ist ja die Länderkammer. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ebenso kritisch haben wir es betrachtet – und entsprechend abgelehnt –, wenn eine Ablehnung des Gewählten hätte erfolgen können. Das wäre ebenfalls ein Eingriff in die Rechte des Landes.

Der zweite Grundsatz, der einzuhalten ist, ist das Prinzip des freien Mandates  – Artikel 56 Abs. 1 B-VG. Hier möchte ich auch Kollegen Wittmann widersprechen: Es ist nicht irgendeine Entsendung, sondern mit der Wahl im Landtag ist die Wahl vollzogen und ist das Recht des Mandatars erworben worden, und hier darf dann auch kein Parteisekretariat mehr eingreifen.

Daher bin ich auch ganz entsetzt gewesen über die Äußerung, dass Bundeskanzler Schüssel hier „ein Machtwort sprechen“ soll. Hohes Haus! Ich glaube, Charles de Mon­tesquieu hätte sich im Grab umgedreht, wenn sein Werk „Vom Geist der Gesetze“ so verstanden wird, dass die Exekutive in das Parlament eingreifen kann, dass die Exeku­tive sich Parlamentarier aussuchen soll. Und ich glaube, auch Herr Professor Kelsen hätte das keinesfalls verstanden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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