Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 107

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6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 278/A (E) der Abgeordne­ten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe (960 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 603/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (963 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


14.29.31

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben heute Grund zur Freude, und zwar Grund zur Freude, dass die MTD-Berufe deutlich aufgewertet werden. Wir beschließen heute die Ausbildung in Fachhochschulen, damit MTDs besser international vergleichbar sind und einen Bakkalaureat-Abschluss haben werden, und das fordert ja auch der Bo­logna-Prozess, der ganz eindeutig besagt, dass man in Europa die Vergleichbarkeit der Studiengänge fördern soll, und das fördert wiederum Transparenz sowie Mobilität.

Ich stehe auch nicht an, als Arzt zu sagen: Die nicht ärztlichen Berufsgruppen brau­chen diese Aufwertung. Sie brauchen aber auf der anderen Seite auch Standards, denn nur mit hohen Standards können wir den Patienten helfen. Diese Standards wer­den in der Fachhochschule eindeutig gehalten. Es wird fachkundige Sachverständige geben und das Ministerium wird die Ausbildungsinhalte und den Ausbildungsumfang per Verordnung festlegen.

Umso mehr ist mir unverständlich, warum die SPÖ im Ausschuss auf eine umfassende Reform der Gesundheitsberufe gedrängt hat, wenn wir diese doch im gleichen Aus­schuss gemacht haben. Aber bitte, das muss die SPÖ mit sich selbst ausmachen.

Ein zweiter Punkt, den wir jetzt beschließen, ist, dass wir eine Grauzone im Pflegebe­reich beseitigen, nämlich die Arbeitskräfteüberlassung. Dabei war ursprünglich geplant, 33 Prozent Leiharbeitskräfte zuzulassen. Wir haben uns überzeugen lassen und sind auch selbst der Meinung, dass 15 Prozent das Maximum darstellen sollten, weil es um Patienten geht, die oft auch älter sind.

Die Pflege ist nicht so einfach in der Arbeitskräfteüberlassung wie beispielsweise die Reinigung, wenn eine Putzschwadron in einem Krankenhaus oder in einer anderen Institution eingesetzt wird. Da ist es vielleicht egal, wer am nächsten und übernächsten Tag putzt. In der Pflege hat man mit älteren Patienten und mit Patienten zu tun, die über einen langen Zeitraum die selben bleiben. Wie wollen Sie den Pflegeprozess kontrollieren und die Qualität erhalten, wenn jedes Mal jemand anderer kommt? – Ich denke, die Argumente sind eindeutig.

Auf der einen Seite wollen wir keine Grauzone, auf der anderen Seite wollen wir eine hohe Qualität und vor allem eine Kontinuität der Pflege gewährleisten. Das sind wir den alten Menschen und den Pflegebedürftigen schuldig. Daher meine ich, dass dieses Gesetz, dass man im Pflegebereich maximal 15 Prozent Leiharbeitskräfte überlassen darf, sehr vernünftig und ausgewogen ist und wieder einen Schritt mehr im österreichi-


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