Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 109

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

den wir diesem Gesetzentwurf und diesem Zusatz- und Abänderungsantrag unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

14.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


14.36.44

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Der Gesundheitsausschuss hat wieder eine Reihe von sehr sach­lichen und pragmatischen Beschlüssen gefasst und legt sie heute dem Plenum vor. Wie schon meine Vorredner herausgestrichen haben, sind zwei interessante und auch diskutierte Punkte dabei, die ich aus meiner Sicht erläutern möchte: einerseits die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, notwendig auf Grund der Osterweiterung, eine legistische Anpassung, eine gegenseitige Anerkennung von Dip­lomen.

Zum Zweiten ist die Einführung einer Sonderausbildung für Kinderintensivpflege für früh- und neugeborene Kinder und Jugendliche in diesem Gesetz sehr erfreulich. Man muss auch daran erinnern, dass etwas, das Staatssekretär Waneck zuerst und dann Sozialminister Haupt mit Energie vorangetrieben haben, nunmehr Wirklichkeit gewor­den ist und die Qualität in der Betreuung und Pflege kleinster Kinder und Jugendlicher ganz entschieden verbessern wird.

Zum Dritten ein strittiger Punkt, nämlich, dass der Gesundheitsbereich für die Arbeits­kräfteüberlassung geöffnet wird. Die große Koalition hatte Mitte der neunziger Jahre grundsätzlich die Möglichkeit der Arbeitsvermittlung durch Arbeitskräfteüberlassung geschaffen. Ich sage das, obwohl ich weiß, dass meine Fraktion damals bedauerlicher­weise zugestimmt hat. Das war ein Schritt, der gegangen worden ist. Jetzt – das war absolut vorauszusehen – ist das auch im Gesundheitsbereich passiert.

Ich bin froh und zufrieden, dass es gelungen ist, von diesen 33 Prozent auf 15 Prozent zu kommen. Es ist auch – das ist zu berichten – in einer Ausschussfeststellung fest­gehalten worden, dass sich diese 15 Prozent nicht auf die Einrichtung im Gesamten, sondern jeweils auf die Organisationseinheit beziehen müssen. Das heißt: Es kann nicht sein, dass eine Abteilung in einem Spital 100 Prozent Leiharbeitskräfte hat. Auch das ist eine gewisse Sicherheitsmaßnahme. Wir werden diesem Gesetz natürlich zu­stimmen.

Sehr erfreulich, rundherum erfreulich und einvernehmlich ist die Aufwertung des geho­benen medizinischen Dienstes durch die Einrichtung von Fachhochschulen mit klaren Standards der Ausbildung und einem an die europäischen und internationalen Be­zeichnungen angepassten Diplom, dem Bakkalaureat. Es ist dies in Übereinstimmung mit dem so genannten Bologna-Prozess. Es war dies vor allem auch der ausdrückliche Wunsch der Berufsgruppen. Damit ist dieses Gesetz also zu Recht von allen vier Parteien angenommen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


14.39.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich gebe zu, dass ich bei dieser Rede vor gewissen Problemen stehe, weil es einfach Gesetze gibt, die sprichwörtlich zwei Seiten einer Medaille darstellen: Plus und Minus. Wenn dann ein Konglomerat abgestimmt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite