Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 127

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Wir alle wissen ganz genau, dass Frauen eher die Arbeiten mit geringerem Stun­denausmaß und die Männer jene mit höherem Stundenausmaß haben. Ich würde vorschlagen, Frau Bundesministerin, diskutieren wir ernsthaft über das Thema Jugend­arbeitslosigkeit. Leider muss die Debatte erst stattfinden, denn zum Thema Frauen­arbeitslosigkeit ...


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz, Herr Kollege!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend):  ..., Frau Bundesministerin, auch von jünge­ren Frauen, ist von Ihnen leider keine Antwort gekommen. Ich habe es versucht. (Bei­fall bei den Grünen.)

15.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.43.41Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 7 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschgemäße Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.43.50

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum heutigen Bundesgesetz betreffend Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe hat mein Kollege Grünewald schon einiges gesagt: was darin positiv ist und auch, wo es seine Schwächen hat beziehungsweise wo es große Wermutstropfen gibt. Ich möchte mich in meinen Ausführungen mit dem Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz in Ziffer 11 befassen.

Frau Ministerin, natürlich – da gebe Ihnen auch Recht – ist es eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation, dieser so genannten Poolkräftelösung. Aber es ist absolut nicht so, dass Personen, die in Krankenpflegeberufen arbeiten, jetzt plötzlich die Situation vorfinden würden, die sie brauchen. Sie kommen heute von der Traufe in den Regen, aber im Regen stehen sie noch immer, Frau Ministerin, und das wollten wir ihnen eigentlich ersparen.

Frau Ministerin, wenn Sie die Diskussionen mitverfolgt haben: In Ihrem ersten Entwurf sind 30 Prozent Arbeitskräfteüberlassung dringestanden, dann sind Sie auf 20 Prozent heruntergegangen, und schließlich hat es geheißen: Machen wir 15 Prozent. Das ist wirklich eine Situation, über die sich der Einzelne einiges denken kann. Wir sind ja nicht im Basar, wo es heißt: gib mir das; nein, das ist mir zu viel; gut, dann bekommst du es billiger; nein, das ist mir auch noch zu viel; okay, ein bisschen gebe ich noch nach, und dann muss es passen.

So kann es also nicht sein, aber genau so wurde bei dieser Arbeitskräfteüberlassung in der Praxis vorgegangen. Frau Ministerin, da geht es nicht um irgendwelche Waren, die man im Basar kaufen kann, sondern da geht es um Arbeitskräfte, die qualifiziert sind und die qualitativ hochwertige Arbeit leisten sollen oder leisten müssen. Daher kann man in diesem Bereich nicht so umgehen.

Frau Ministerin, ich habe Ihnen auch im Ausschuss schon gesagt, es ist einmal zu erklären, warum zum Beispiel in den metallverarbeitenden Betrieben die Arbeitskräfte­überlassung bei 5 Prozent liegt, im Kranken- und Pflegebereich aber bei 15 Prozent. In


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