Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 199

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Ausbildung von den Akademien für Sozialarbeit, hin zur Fachhochschulausbildung wurde ein wichtiger bildungspolitischer Schritt in diese Richtung vollzogen. Eine Rege­lung durch ein Berufsgesetz wird notwendig um sicher zu stellen, dass komplexe sozi­ale Problemlagen von professionell ausgebildeten Personen bearbeitet werden.

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen privatwirtschaftlich organisierten Kurse, Semi­nare, work-shops (wie Lebens- und Sozialberater, Coaching, Mediation und so weiter) drängen vermehrt Personen ohne umfassende Grundausbildung in den Bereich der sozialen Arbeit. Professionelle Sozialarbeit setzt voraus, dass die Ausbildung wissen­schaftlich reflektiertes Fachwissen umfasst und durch Forschungsprozesse ständig am letzten Stand ist. Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, auf bestausge­bildete und kompetente ProfessionalistInnen in der Sozialarbeit vertrauen zu können.

Es darf mit Recht behauptet werden, dass Personen ohne fachliche Grundausbildung nicht befähigt sind, einen effektiven Beitrag in der professionellen Sozialenarbeit zu leisten. In den nächsten 10 Jahren ist damit zu rechnen, dass rund 50.000 neue Ar­beitsplätze im Bereich der Sozialen Arbeit entstehen (Prognose des BMWA, Standard vom 22. 10. 2003).

Im Jahr 1997 wurde vom Österreichischen Berufsverband Diplomierter Sozialarbeite­rInnen (ÖBDS) der Beschluss gefasst, den Berufsgesetzentwurf als bundeseinheitliche Regelung anzustreben. Bisher unterstützen folgende Landeshauptleute die Anliegen des ÖBDS: LH Pühringer, LH Klasnik, LH Pröll, LH Schausberger. ÖGB Vorsitzender Fritz Verzetnitsch sandte am 13. 1. 2004 ein Unterstützungsschreiben an Bundeskanz­ler Schüssel.

Um die Sicherung des Berufsschutzes für SozialarbeiterInnen in der Zukunft zu ge­währleisten und eine Qualitätssicherung zu garantieren, ist daher die Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen dringend notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 31. 12. 2005 dem Nationalrat einen Entwurf über ein Berufs­gesetz für SozialarbeiterInnen vorzulegen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Debattenredner ist Herr Abgeord­neter Freund. – Bitte.

 


19.43.07

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Haidlmayr, ich weise Ihre Kritik zurück! Sie haben hier erklärt, wir nähmen diese Bürgerinitiativen und Petitionen nicht ernst und würden sie verschleppen oder zum Teil zurücklegen. Das stimmt so nicht, denn wir nehmen diese Initiativen, die von den Bürgerinnen und Bürgern kommen, natürlich sehr ernst und beschäftigen uns damit auch sehr eingehend. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie hier Teilbereiche herausnehmen, dann möchte ich darauf verweisen, dass vieles in Landeskompetenzen fällt und das Parlament überhaupt nicht dafür zuständig


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