Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 210

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

entsprechend zugeteilt. Das heißt, das Soll : Ist-Verhältnis ist belastungskonform. Säu­mig ist eigentlich nur mehr die Gemeindeverwaltung gewesen mit Maßnahmen wie ordnungsgemäßer Straßenbeleuchtung und verschiedenen anderen Dingen.

Wenn das alles dann im Nahbereich von Wahlen passiert, meine Damen und Herren, und diese Unterschriften auf dem Briefpapier einer politischen Partei gesammelt wer­den, dann habe ich berechtigte Zweifel daran, dass es wirklich nur darum geht, besorg­ten Bürgerinnen und Bürgern zum Recht zu verhelfen, sondern dass es in erster Linie vielleicht auch um politisches Kleingeld geht. Petitionsrecht soll Bürgerrecht bleiben und nicht von politischen Parteien missbraucht beziehungsweise vereinnahmt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


20.17.49

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Beim letzten Sam­melbericht über Petitionen und Bürgerinitiativen wurde an dieser Stelle heftige Kritik an der Arbeitsweise des Ausschusses geübt, weil doch viele Petitionen und Bürgerinitia­tiven vertagt wurden. – Heute muss ich ein Lob aussprechen. Die letzte Ausschuss-Sitzung hat wirklich alle Petitionen und Bürgerinitiativen einstimmig verabschiedet, ob das Kenntnisnahmen oder auch Zuweisungen waren. Viele Petitionen, die in der Ver­gangenheit vertagt wurden, wurden diesmal auch an Ausschüsse zugewiesen.

Eine Petition, die dieses positive Schicksal der Weiterleitung erleben durfte, ist jene mit dem Titel „Verbesserung der Stellung von Behinderten- und Zentralbehinderten-Ver­trauenspersonen“.

Meine Damen und Herren! Uns allen ist, glaube ich, die wichtige Einrichtung eines Betriebsrates bekannt. Wir schätzen auch die Arbeit der Jugend-Vertrauenspersonen. Wir sind stolz darauf, dass es in unserem Lande sogar möglich ist, Behinderten-Ver­trauenspersonen wählen zu können. Aber ich frage Sie: Tragen wir neben dem Stolz auch das Wissen in uns, welche Aufgaben all diese Gruppierungen zu erfüllen haben? Wissen wir, welche Rechte und Pflichten diesen auferlegt wurden?

Die Anzahl der Vertretungspersonen, das Recht auf Abhaltung von Betriebsversamm­lungen, das Recht auf Freizeitgewährung oder Freistellung, ja sogar die Beistellung von Sacherfordernissen – all das sind Fälle, die für Betriebsräte und Jugend-Vertrau­enspersonen penibel geregelt sind, aber bei den Behinderten-Vertrauenspersonen ist das anders.

Ich frage Sie: Kann es von den Unternehmen abhängig sein, ob die Belegschaft der einzelnen Betriebe in Bezug auf Behinderten-Vertrauenspersonen behandelt werden wie Vertreter zweiter Klasse? Wie kann es passieren, dass wir ausgerechnet jenen, die wir regelmäßig als die Schwächsten unserer Gesellschaft anerkennen, jenen Schutz vor Kündigung und Schikanen verwehren, der unseren Betriebsrätinnen und Betriebs­räten und Jugend-Vertrauenspersonen ein wichtiges Schutzschild im Auftreten gegen Ungerechtigkeit und Schikane geworden ist?

Ich kann nur sagen: Die Petition ist dem Ausschuss zugewiesen – ändern wir diesen Zustand gemeinsam, schaffen wir gleiche Rechte für alle und tragen wir dazu bei, dass am Ende dieser Initiative echte Chancengleichheit steht und dass keine endlosen Ver­tagungen im Ausschuss erfolgen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite