Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 226

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

19.48.59

Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten unterstützen grundsätzlich alle wirtschafts- und ordnungspolitischen Maßnahmen, die zu mehr Beschäftigung führen und der Wirtschaft das Investieren erleichtern. Uns ist aber in diesem Zusammenhang wichtig, dass es zu keiner Verschlechterung der Qualität der Gesetze kommt, insbe­sondere was deren Sicherheit und deren demokratiepolitischen Ansatz im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit betrifft.

Die vorliegende Gewerberechtsnovelle 2005 wird aus unserer Sicht sehr differenziert betrachtet, wie wir das auch schon im Wirtschaftsausschuss diskutiert haben.

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinien, das heißt der Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richt­linie, sind wir mit dem Entwurf d’accord. Auch was das erweiterte Betätigungsfeld der gewerblichen Buchhalter in diesem Bereich betrifft – das haben wir gerade vorhin dis­kutiert –, gehen wir d’accord. Das ist eine Verbesserung.

Wir unterstützen auch generell die Ausdehnung des Anwendungsbereiches für das vereinfachte Genehmigungsverfahren, weil es im Interesse der Wirtschaft und der Verfahrensökonomie ist. Viele Projekte können damit wesentlich rascher umgesetzt werden.

Wir lehnen aber Art. 1 Z 20 ab, weil aus unserer Sicht die Erhöhung der Grenzwerte der Objekte von 300 m² auf 800 m² nicht angemessen ist. Viele Projekte, insbesondere im urbanen Bereich, verlassen aus unserer Sicht die Ausgewogenheit zwischen wirt­schaftlichen Interessen und Nachbarrechten.

Auch ein zweiter wichtiger Punkt hindert uns, da zuzustimmen, nämlich die Nahversor­gung. Die große Öffnung würde dazu führen, dass die ohnehin schon sehr schlechte Nahversorgung durch Greißler zusätzlich benachteiligt werden würde.

Wir schließen uns daher auch vor dem Hintergrund dieser Überlegung dem Verfas­sungsgerichtshoferkenntnis an, wonach diese Grenzwerte von ursprünglich 1 000 m² auf 300 m² reduziert werden. In der ursprünglichen Regierungsvorlage war die Größe 600 m² vorgesehen. Bei 600 m² hätten wir noch mitgehen können, aber nachdem es um keinen Kompromiss geht, lehnen wir diese Novelle ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.

 


19.51.34

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Änderung der Gewerbeordnung ist eine weitere Maßnahme, die beim Wachstums- und Beschäftigungsgipfel am 1. Mai dieses Jahres beschlossen wurde. Die Ergebnisse dieses Gipfels zeigten drei wichtige Maßnahmen für künftiges Wachstum und damit Beschäftigung auf: noch mehr Inves­titionen in Forschung und Infrastruktur, zusätzliche Maßnahmen am Arbeitsmarkt und Abbau bürokratischer Hindernisse bei Betriebsanlagen.

Meine Damen und Herren! Mit der Ausdehnung des vereinfachten Genehmigungs­verfahrens auf Betriebe mit nicht mehr als 800 m² und weniger als 300 kW Anschluss­leistung ist ein wichtiger Schritt gelungen. Nach einem Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes war es zu einer massiven Einschränkung dieses vereinfachten Verfah­rens gekommen. Gleichzeitig mit dieser Novelle wird jedoch auch die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie umgesetzt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite