Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 259

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Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das BFW-Gesetz, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, das Weingesetz 1999, das Flurverfassungs­grundsatz-Gesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Forstgesetz 1975 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz geändert wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2005) (1018 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (862 d.B.): Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (1021 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tages­ordnung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Zur Vor­bringung einer Druckfehlerberichtigung zum schriftlich verteilten Ausschussbericht 1018 der Beilagen erteile ich ihm das Wort.

21.35.00

 


Berichterstatter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage 968 der Beilagen: Agrarrechtsänderungs­gesetz 2005, 1018 der Beilagen, bringe ich nachstehende Druckfehlerberichtigung ein:

In Artikel 11 der Änderung des Forstgesetzes 1975 lautet die Ziffernbezeichnung be­treffend die Änderung des § 105 Abs. 1a richtig „5“ statt „3“ sowie die Ziffernbezeich­nung betreffend die Änderung des § 185 Abs. 3 richtig „6“ statt „4“. (Beifall bei Abge­ordneten der Freiheitlichen sowie der Abg. Mandak.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausfüh­rungen.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. Seine Wunschredezeit ist 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


21.35.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Die Korrektur durch den Berichterstatter ändert auch nichts an der Qualität des Gesetzes. Es bleibt ein Kraut-und-Rüben-Gesetz. (Abg. Grillitsch: Was sind das für Ausdrücke?) Es geht quer durch die ganze Gesetzgebung, ohne irgend­einen sachlichen Zusammenhang – wieder einmal eine Methode, um Verschleierungen durchzuführen, denn wenn man über Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz, Weinge­setz, Forstgesetz, Dienstrechtsgesetz, Lehrergesetz und so weiter, über alles in einem verhandeln soll, dann, glaube ich, ist das nicht der richtige parlamentarische Weg. (Abg. Neudeck: Was sind jetzt die Lehrer: das Kraut oder die Rüben?)

Hineingetan haben Sie in dieses Gesetz, wie schon so oft, natürlich auch das Wasser­rechtsgesetz, und ich behaupte, dieses Wasserrechtsgesetz befindet sich nur deshalb darin, damit man die Giftzähne nicht sieht.

Meine Damen und Herren! Das Wasserrechtsgesetz stammt aus dem Jahr 1959. Es ist ein Materiengesetz, das vorbildlich, brauchbar und streng war. (Abg. Neudeck: Also dass man das Wasserrechtsgesetz mit dem Weingesetz zusammenmischt, verstehe ich auch nicht!) Es gab dann in 40 Jahren 15 Novellen des Wasserrechtsgesetzes – und dann kam Blau-Schwarz, und in den Jahren 2000 bis 2005 gibt es jetzt bereits die elfte Novelle des Wasserrechtsgesetzes! (Abg. Scheibner: Da wird eben was gear-


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