Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 45

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10.52.54

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Zuerst wende ich mich einmal an Frau Stoisits. Frau Stoisits, Sie beklagen sich darüber, dass die Meinung der Grünen nicht so sehr interessiert. Frau Abgeordnete Stoisits, erstens stimmt das nicht, und zweitens sollten Sie sich einmal fragen, warum eigentlich bei Ihnen dieser Eindruck entsteht. Allein die Tatsache, dass es ein Asylgesetz und ein Fremdengesetz gibt, ist für Sie schon Grund genug, alles als bedenklich zu sehen.

Sie wollen, dass jeder nach Österreich einreisen kann (Abg. Dr. Van der Bellen: Stimmt überhaupt nicht! Ist ja völliger Unsinn!), dass er sich ohne Rechtsgrund hier aufhalten kann, dass er ausreisen kann, dass er arbeiten kann. Das ist Ihre Intention. Sie wollen in Wirklichkeit überhaupt keine Regelung haben! (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Stoisits: Das ist völliger Unsinn!) – Frau Abgeord­nete Stoisits, das geht ja aus all Ihren Debattenbeiträgen hervor!

Da Sie meinen, der Missbrauchsvorwurf träfe diejenigen, die ein Rechtsmittel ergrei­fen – das ist ja Ihr Vorwurf –, möchte ich Ihnen jetzt kurz einen Fall schildern, auf Grund der kurzen Redezeit kann ich ihn nur gerafft bringen.

Ein angeblich algerischer Staatsbürger versucht im Februar 2004, über Italien illegal nach Österreich einzureisen – er wird nach Italien zurückgeschoben. Fünf Tage später: neuerliche Einreise aus Italien – er wurde in Innsbruck angehalten und in Schubhaft genommen wegen illegalen Aufenthaltes. Einen Monat später stellt er einen Asylantrag aus der Schubhaft, nach der Beratung durch eine Organisation. Er wird aus der Schubhaft entlassen wegen des Asylantrages. Noch in der Schubhaft hat er sich den Mund mit einem Draht zugenäht und ist in den Hungerstreik getreten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Im März 2004, also einen Monat später, bekommt er mehrere Anzeigen: Diebstahl, Körperverletzung, absichtliche schwere Körperverletzung, versuch­ter Widerstand gegen die Staatsgewalt, Geldfälschung, Suchtmitteldelikte. Im Juli stellt sich heraus, dass er schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat. Daraufhin wird er nach Italien überstellt. Er kommt wieder nach Österreich zurück, wird wieder aufgegriffen, es wird wieder die Schubhaft verhängt, und so geht das weiter. – Und dann reden Sie davon, dass wir sagen, Missbrauch bestehe schon darin, dass jemand ein Rechtsmittel ergreift!?

Viele – ich würde nicht sagen alle, aber viele (Abg. Brosz: „Viele“ nähen sich den Mund zu!) – missbrauchen ganz einfach unsere Gesetze, und da ist eben Handlungs­bedarf gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann heute eigentlich von einem Sieg der Vernunft sprechen (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek), denn fast alle Abgeordneten des Nationalrates werden diesem Gesetz zustimmen. Auf die SPÖ wird sicher durch die Wahlen ein gewisser Druck ausgeübt, sodass man sich besonnen hat und doch zustimmen wird, aber im Großen und Ganzen weiß natürlich jeder – das haben ja auch schon meine Vorredner gesagt, außer Frau Stoisits –, dass es in Österreich einen enormen Asylmissbrauch gibt. Jeder hier weiß, dass viele Menschen, die nach Österreich kommen, keine Gründe nach der Genfer Konvention haben, son­dern ganz einfach hier einwandern wollen. Sie wollen sich hier sesshaft machen und wollen hier Aufenthalt finden.

Da hat sich ja ein ganz dramatisches Szenario herausgebildet. Es geht nicht nur darum, dass jemand ein Rechtsmittel gegen eine Berufung ergreift – Frau Abgeord­nete, das müssten Sie doch endlich auch einmal einsehen –, sondern da ist das Schlep­perunwesen, das wirklich ganz groß agiert, um Asylanten nach Österreich zu bringen. Da gibt es so genannte Asylwerber, die ihre Papiere wegwerfen, damit man die Identität nicht mehr feststellen kann. Dann gibt es welche, die gar kein Interesse an


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