Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 62

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11.58.26

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungskollegen! Sehr geehrte Damen und Herren des hohen Nationalrates! Für mich ist es heute hier auf der Regierungsbank ein ganz besonderer Tag, nämlich deswegen, weil wir hier heute ein neues Fremdenrechtspaket be­schließen werden, das einerseits vom Grundgedanken des Schutzes von Verfolgten nach der Genfer Flüchtlingskonvention geprägt ist, aber auf der anderen Seite auch mit aller Härte gegen Missbrauch des Systems und gegen Kriminalität vorgehen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Regierung zeigt auch da wieder, dass wir mit aller Konsequenz für dieses Land und seine Menschen arbeiten – und dies immer tun wollen. Es wurde hier schon mehrfach, sowohl von Herrn Abgeordnetem Molterer als auch von den Grünen angesprochen, dass Österreich ein Asylland mit Tradition ist. – Das ist richtig! Wenn wir uns die Zahlen ansehen: In Österreich wurden seit dem Jahre 1945 zirka 2 Mil­lionen Menschen als Flüchtlinge aufgenommen; 700 000 davon sind in Österreich geblieben.

Dieses Gesetzespaket wird nunmehr dafür sorgen, dass Österreich diese Tradition als Asylland wird fortsetzen können – aber ich betone hier ausdrücklich: als Asylland für jene Flüchtlinge, die der Genfer Flüchtlingskonvention unterliegen und die die Voraus­setzungen für die Anerkennung als Flüchtling erfüllen, nicht aber für jene Flüchtlinge, die über den Umweg des Asylsystems aus anderen, meist wirtschaftlichen Motiven nach Österreich einwandern wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Die Ziele, die wir uns im Rahmen dieses Fremdenrechtspaketes gesetzt haben, waren, ein rechtsstaatlich einwandfreies, menschenrechts- und verfassungskonformes Geset­zespaket umzusetzen.

Die Schwerpunkte lagen sicherlich darin, ein schnelles und rechtssicheres Verfahren durchzuführen – dies im Sinne jener Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonven­tion, die ein Recht darauf haben, eine schnelle Entscheidung zu erhalten, aber natür­lich auch im Hinblick auf jene Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, denen jedoch kein Asyl gewährt wird, weil die Gründe hiefür nicht vorliegen, denn diese Menschen haben ebenfalls ein Recht auf eine schnelle Entscheidung, damit sie wissen, wie sie dran sind.

Ein weiterer, wesentlicher Punkt, der für mich mit der erwähnten Beschleunigung des Verfahrens verbunden ist, ist das Recht unserer Bevölkerung auf einen schonungs­vol­len und sparsamen Umgang mit den Steuermitteln, denn es ist der Aufenthalt von Asyl­werbern, die in weiterer Folge kein Asyl in Österreich bekommen werden, ein sehr kos­tenintensiver Faktor. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wichtig war es uns – auch das ist von meinen Vorrederinnen und Vorrednern schon mehrfach angesprochen worden –, im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger Missbrauch abzustellen. Es wird nun zum Beispiel strengere Strafbestim­mun­gen für Schlepperei und so genannte Aufenthaltsehen – man nennt sie auch Schein­ehen – geben, es wird raschere Verfahren bei kriminell gewordenen Asylwerbern geben. Es wird – auch das hat es bisher nicht gegeben – nunmehr möglich, die Anschlussschubhaft nach der Strafhaft durchführen zu können.

Weiters wird es wirkungsvollere Maßnahmen gegen das Freipressen aus der Schub­haft durch Hungerstreik geben; auch das wurde bereits mehrfach angesprochen. Es wird eine verstärkte Mitwirkungspflicht der Asylwerber geben, es wird Maßnahmen gegen das Untertauchen geben, und es sind noch zahlreiche, weitere Maßnahmen vorgesehen. (Abg. Dr. Niederwieser: Was ...?)

 


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