Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 78

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Mit dem vorliegenden Fremdenrechtspaket 2005 kommt unsere Bundesregierung der Lösung eines großen Problems einen weiteren Schritt näher. In vielen Sitzungen des Innenausschusses wurde mit Experten intensiv beraten. Vorausschicken möchte ich, dass ich für eine menschliche und gerechte Asylpolitik bin; diese muss gemacht wer­den. Ich bin aber dagegen, dass Asylmissbrauch möglich ist, und dieser kommt in Österreich erwiesenermaßen vor.

Die Fremdenpolizei in meinem Heimatbezirk hat mir auf meine Anfrage hin sehr aufschlussreiche Zahlen und Erfahrungen im Zusammenhang mit Asylwerbern mitge­teilt. Als Probleme wurden erkannt: Kettenasylanträge, Überlastung der Behörde, Identitätsverweigerung der Asylwerber, die in Österreich straffällig werden. Im heurigen Jahr gab es in der Justizanstalt Ried im Innkreis bis Mai bereits 72 Häftlinge, die frem­denpolizeilich behandelt wurden. 40 von ihnen mussten nach Beendigung der Haft­strafe auf freien Fuß gesetzt werden, größtenteils, weil ein Asylverfahren beim UBAS anhängig war oder ist.

Bei den begangenen Delikten handelt es sich hauptsächlich um Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, um Eigentums- und Gewaltdelikte, aber auch um Schlepperei. Ich bin froh, dass mit dieser Gesetzesänderung Asylwerber nach der Strafhaft in Schubhaft genommen werden können. Bisher war das nicht möglich. Die Asylanträge werden vorrangig behandelt und die Verfahren damit rascher abgeschlossen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Antragsteller nach der Haft untertauchen und womöglich noch weitere Straftaten in Österreich begehen.

Bei dieser Asylgesetznovelle geht es darum, Missbrauch zu verhindern, jene heraus­zufinden, die Gründe für die Gewährung von Asyl haben, um diese besser und rascher in die Gesellschaft zu integrieren, und es geht darum, die Sicherheit der öster­reichischen Bevölkerung zu gewährleisten.

Wesentlich beim Fremdenrechtspaket ist auch die Aufstockung des UBAS. Sogar in Linz soll eine Außenstelle entstehen, die den Rückstau aufarbeiten soll, denn in Ober­österreich haben wir einen Rückstau von mehr als 2 300 und weiteren 4 000 An­suchen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Abschließend darf ich sagen: Ich bin für ein humanes und vor allem schnelleres Asylverfahren, aber Missbrauch muss ver­hindert werden. Die Menschenrechte dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden, aber auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande darf nicht auf der Strecke bleiben. Ich danke der Frau Bundesminister für die Vorlage dieses ausgewogenen Fremdenrechtspakets, dem ich gerne meine Zustimmung gebe. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Öllinger, ich lade Sie zu einer tatsächlichen Berichtigung ein. – Bitte.

 


13.02.15

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Parnigoni hat in seiner Rede behauptet, dass die Dauer der Schubhaft mit zwei Monaten begrenzt sei. – Das ist unrichtig!

§ 80 des Fremdenpolizeigesetzes legt fest, dass die Dauer der Schubhaft abhängig vom Stadium des Verfahrens zwei, sechs, aber auch bis zu zehn Monate betragen kann.

Es gibt also keine Begrenzung auf zwei Monate. (Beifall bei den Grünen.)

13.02

 


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