Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 58

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Ein wichtiges Anliegen von uns Freiheitlichen haben wir zur Umsetzung der Tagesbe­treuung eingebracht. Es muss die Wahlfreiheit der Eltern gewahrt bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Eltern müssen die Möglichkeit haben, Entscheidungen zum Wohl ihres eigenen Kindes treffen zu dürfen. Sie – und nur sie allein! – sollen entscheiden können, ob sie für ihr Kind die Nachmittagsbetreuung annehmen oder ob sie dies nicht wollen.

Ein gutes Paket ist mit diesem Schulpaket auf dem Weg. Ich danke Frau Bundesmi­nister Gehrer für zehntausend weitere Betreuungsplätze und für die notwendige Bereit­stellung der 8 Millionen € für die Betreuungskosten.

Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass zurzeit nur zirka 5 Prozent der österreichi­schen Kinder von 6 bis 14 Jahren – wir haben mehr als 800 000 – das Nachmittags­betreuungsangebot annehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber nicht verabsäumen, auch die mah­nenden Worte des Schulpsychologen Dr. Lach aus meinem Heimatbezirk Feldkirchen in diese Debatte miteinzubringen und mich seiner Meinung anzuschließen: Wir sollten bei allen zeitgemäßen notwendigen Erneuerungen nicht vergessen, dass die familiären Bindungen für die Kinder eine andere Qualität haben. Die beste außerfamiliäre Betreu­ung kann die Familie nicht ersetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

In der Familie – und nur in ihr! – erfährt das Kind seine Urvertrauensentwicklung. Das Kind wird dadurch beziehungsfähig und belastbar. Es bildet dort – und nur dort! – auch am besten seine emotionale Intelligenz. Jedes Kind – wir wissen es – braucht ausrei­chende Nestwärme, um seine Persönlichkeit entwickeln zu können.

Im Wissen, dass wir gemeinsam – Politik, Eltern und Schule – für die gute Entwicklung unserer Kinder verantwortlich sind, werde ich dem Schulpaket gerne zustimmen. Danke, Frau Bundesminister! Danke, Herr Staatssekretär! (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Brosz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.59.50

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Danke Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst noch den angekündigten Abänderungsantrag einbringen, der einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung sicherstellen würde.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert.

Art. 1 Z. 8 lautet:

8. § 8d Abs. 2 lautet:

„(2) (Grundsatzbestimmung) Jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I in Ös­terreich hat gesetzlichen Anspruch auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus. Dafür sind allgemein bildenden Pflichtschulen, die keine Übungsschulen sind, erforder­lichenfalls als ganztägige Schulformen (Schulen mit Nachmittagsbetreuung) zu führen.

 


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