Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 121

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

14.40.378. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (891 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1038 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (892 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Dop­pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen samt Protokoll (1039 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1061 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen samt Protokoll (1097 d.B.)


 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als einziger Debattenredner hat sich bisher Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.41.28

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Auch wir werden den hier vorliegenden drei Doppelbesteuerungsabkommen zustim­men, aber mit immer mehr Widerwillen. Warum? Und warum thematisieren wir das hier jetzt? – Weil ich mir davon erhoffe, dass im Ausschuss eine andere Behandlungskultur auch zu diesen Themen Einzug hält. Es gibt ja in gewisser Weise eine Parallele auch zu den Investitionsschutzabkommen oder zu Thematiken, die gerade zuvor erörtert wurden, also durchaus ernsten.

Wir stellen da fest, dass man entweder aus Lustlosigkeit – ich verstehe ja, Herr Staats­sekretär, dass man in diesem Bündnis hin und wieder die Lust verliert – oder aus Un­willen oder auf Grund von bestimmten Verschleierungstaktiken keine Antworten geben will. Wir haben – zugegeben: nicht immer, aber zunehmend – Fragen auch zu den Doppelbesteuerungsabkommen. Wir werden Ihnen ein paar explizieren – sie sind näm­lich allesamt nicht beantwortet:

Da wäre beispielsweise das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll mit der Islamischen Republik


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