Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ich kann es Ihnen ersparen, aber er führt auf mehreren Seiten das aus, was auch ich versucht habe einleitend kurz darzustellen, und hat ebenfalls keine Auskunft gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf verweisen auf die Beantwortung einer am 15. Mai 1998 eingelangten Anfrage „betreffend Betriebsprüfung bei der OeKB (Österreichische Kontrollbank)“. Edlinger hat auch in diesem Fall „auf die abgaben­rechtliche Geheimhaltungspflicht“ hingewiesen.

Ich darf verweisen auf eine am 13. November 1998 eingelangte Anfrage „betreffend Verdacht der Steuerhinterziehung im ÖGB-Druck- und Medienkonzern“. Edlinger hat diese unter Hinweis auf § 48a Bundesabgabenordnung ebenfalls nicht beantwortet.

Ich darf verweisen auf die Anfrage des Abgeordneten Öllinger vom 18. Juni 1998 „betreffend Verdacht auf Steuerhinterziehung durch Scientology“. In der Anfragebe­antwortung wurde von Minister Edlinger ebenfalls auf die Verpflichtung zur abgaben­rechtlichen Geheimhaltung gemäß § 48a Bundesabgabenordnung hingewiesen. (Zwi­schenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)

Ich darf weiters verweisen auf eine Anfrage vom 29. Februar 1996. Das war damals Bundesminister Klima. Da ist es gegangen um eine „Schenkungsteuerpflicht des ÖGB aus einer verjährten Darlehensforderung“. In der Anfragebeantwortung wurde ebenfalls auf die Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung hingewiesen.

Ich könnte das weiter fortsetzen, meine Damen und Herren. Ich habe eine Reihe von weiteren Beispielen hier.

Was ich nur sagen wollte, an ganz konkreten Beispielen dokumentiert: Es gibt offen­sichtlich eine Praxis von Bundesministern für Finanzen – egal, welcher Fraktion sie angehört haben –, auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung hinzuwei­sen. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten konnte. Und ich denke, es gibt auch ein gutes Recht dazu. Es macht offensichtlich aus der Sicht meiner Vorgänger und auch aus meiner Sicht relativ wenig Sinn, sich in steuer­lichen Angelegenheiten in eine parteipolitische Diskussion zu begeben.

Wenn Sie eine Änderung der Praxis wünschen, steht es dem Gesetzgeber selbstver­ständlich frei, die Gesetze so zu verändern, dass wir als Organe der Exekutive Ihnen entsprechende Auskünfte geben können, was ich dann auch sehr gerne tun würde. Solange das nicht der Fall ist, bitte ich um Verständnis, dass wir uns an die Gesetze zu halten haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie bei Abge­ordneten der Grünen. – Abg. Öllinger: Das waren Kraut und Rüben: Scientology und Bundesmuseen! Also wirklich!)

17.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Als Erste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.10.00

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister Grasser, ich bedanke mich bei Ihnen für die sorgfältige Darlegung der Begründung Ihrer Beantwortung (Abg. Mag. Kogler: Ist ja klar, dass es dort so zugeht in den ÖVP-verwalteten Bundesminis­terien!), für die schlüssige und konsequente Interpretation – bei aller Unterstützung des Interpellationsrechtes. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Für uns, für meine Fraktion und mich ist diese Beantwortung ausreichend, weil wir der Ansicht sind, das Recht gilt für alle: für Josef Cap, Wilfried Seipel, Susi Huber – oder wie immer Bürgerinnen und Bürger in diesem Staat heißen. Man kann sich doch nicht


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite