Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 231

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Eine Voraussetzung dafür ist selbstverständlich die Sicherung tragfähiger regionaler und lokaler Märkte. Ich darf hier kurz erwähnen, dass Landeshauptmann Waltraud Klasnic uns das in der Steiermark schon seit Jahrzehnten bewiesen hat und als über­zeugte Europäerin auch uns Steirern sagt, dass das Miteinander mit den unmittelbaren Nachbarn sehr, sehr wichtig ist und Europa so für den Bürger direkt erfahrbar wird.

Meine Damen und Herren, es gibt noch weitere Punkte in der Konvention, aus Zeit­gründen werde ich es aber den Nachrednern überlassen, diese Punkte vorzubringen; wir sind ja hier Gott sei Dank einstimmig „unterwegs“.

Die Zweidrittelmehrheit bei der Generalkonferenz scheint, wie gesagt, sicher zu sein, und wir können das als wichtigen Erfolg eines gemeinsamen Vorgehens auf europäi­scher Ebene werten.

Der umfassende und ausgewogene Kulturaustausch zwischen allen Ländern der Welt ist freilich noch Zukunftsmusik, aber Österreich spielt in diesem Konzert eine immer wichtigere Rolle. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.46


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.46.20

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Im Mai dieses Jahres haben wir von der SPÖ einen Entschlie­ßungsantrag zum Schutz der kulturellen Vielfalt eingebracht, über den wir eben heute debattieren. Ich freue mich sehr, dass vergangene Woche im Kulturausschuss alle Fraktionen diesem Antrag zugestimmt haben.

Es geht also um das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt, welches derzeit in Verhandlungen ist. Das Thema der kulturellen Vielfalt zieht sich wie ein roter Faden durch die Arbeit der UNESCO. Artikel I der UNESCO-Verfassung von 1945 enthält die Erhaltung und die Förderung der kulturellen Vielfalt als Zweck und Aufgabe der UNESCO. Die Globalisierungsdebatte, der Liberalisierungsdruck und der Abschluss des GATT-Abkommens von 1994 haben die Anstrengungen der UNESCO verstärkt, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt auf glo­baler Ebene zu ergreifen. 2001 wurde eine allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt verabschiedet, 2003 beschloss die UNESCO die Erarbeitung einer Konvention, welche nun im Oktober dieses Jahres verabschiedet werden soll.

Kernfragen der Konvention sind die Fragen, in welchem Maße und durch welche In­strumente Kunst und Kultur vor Liberalisierungsvereinbarungen im Rahmen der WTO-Verhandlungen geschützt werden können und in welchem Maße Kunst und Kultur durch eine eigenständige Kulturpolitik der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gefördert werden sollen und müssen.

Durch diese Konvention soll eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage geschaffen werden, die den Mitgliedstaaten eine unabhängige Kulturpolitik ermöglicht, ohne mit internationalen Handelsabkommen in Konflikt zu geraten, denn, meine Damen und Herren, kulturelle Güter und kulturelle Dienstleistungen dürfen nicht einfach nur nach Marktkriterien bewertet werden, sondern ihre Besonderheit muss anerkannt und sicher­gestellt werden! Das ist, wie schon gesagt, angesichts der Globalisierung und ange­sichts des verstärkten Liberalisierungsdrucks besonders wichtig.

In Artikel 1 der „Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt“ der UNESCO vom No­vember 2001 wird kulturelle Vielfalt bezeichnet als „Quelle des Austauschs, der Erneu­erung und der Kreativität“. Und es ist, so heißt es darin weiter, „kulturelle Vielfalt für die Menschheit ebenso wichtig wie die biologische Vielfalt für die Natur. Aus dieser Sicht


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