Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 234

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dass die freien Radios nicht staatlich unterstützt werden! Das wäre ein Beitrag zu einer kulturellen Vielfalt, wie wir uns das alle wünschen würden.

Dass die Kultur nur ein Bereich ist, aus dem sich der Staat nicht zurückziehen darf, um den kommerziellen Interessen von Angebot und Nachfrage überantwortet zu werden, ist auch klar. Gesundheit, Bildung, Sozialleistungen müssen auch auf internationaler Ebene folgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Gehrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


20.58.07

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die UNESCO hat sich hinsichtlich des Schutzes des Weltkul­turerbes bereits seit vielen Jahren einen sehr guten Ruf erworben. Auch in Österreich sind bereits acht Bereiche – Landschaften, Gebäude, Städte – unter diesen Schutz ge­stellt worden. Dazu gehören die Wiener Innenstadt, die Grazer Altstadt, die Salzburger Altstadt, der Semmering, dazu gehören der Neusiedler See, die Wachau, die Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut-Region sowie Schloss und Park von Schönbrunn.

In weiterführender Diskussion hat die UNESCO nun zum Ziel gesetzt, die kulturelle Vielfalt unter Schutz zu stellen, vor allem auch das immaterielle Kulturerbe. Unter die­sem immateriellen Kulturerbe versteht man die Sprache, die Sprachausprägungen, die Lieder, die Musik eines Landes, die kulturelle Vielfalt eines Landes.

Ich habe bereits anlässlich der 32. Generalkonferenz der UNESCO in Paris im Jahr 2003 die Ausarbeitung dieser Konvention und die Unterschutzstellung der kultu­rellen Vielfalt von österreichischer Seite her unterstützt. Wir haben sehr, sehr intensiv an der Ausarbeitung dieser UNESCO-Konvention mitgearbeitet. Wir haben in Öster­reich bereits eine Stelle bei der UNESCO-Kommission eingerichtet, die sich mit dem kulturellen Erbe im Bereich des Immateriellen beschäftigt. Und wir haben schon eine eigene Arbeitsgruppe dafür, die unsere Lieder, unsere Sprache, die vielfältigen Aus­drucksweisen der österreichischen Kultur im besonderen Maße unter Schutz stellen will.

Die Konvention, deren Unterstützung wir heute beschließen, hat folgende drei wichtige Ziele:

Jeder Staat hat das souveräne Recht auf die Definition seiner eigenen Kulturpolitik und kann geeignete Regelungen und Fördermaßnahmen festlegen und umsetzen.

Damit verbunden ist die Aufwertung der Kulturpolitik. Kunst und Kultur sind keine Handelsware und werden nicht den Spielregeln der Handelspolitik untergeordnet. Dazu kommt auch die Stärkung der internationalen Kooperation und Solidarität.

Meine Damen und Herren! Die österreichische Bundesregierung sieht diese UNESCO-Erklärung als großen Erfolg des gemeinsamen Vorgehens auf europäischer Ebene an. Auch unsere Bemühungen haben sich niedergeschlagen in dieser Konvention, deren Unterstützung heute von Ihnen beschlossen wird.

Der Konventionsentwurf unterstützt die von Österreich und der Europäischen Union vertretene Position, und dieser vorliegende Entschließungsantrag wird eine weitere Unterstützung für diesen wichtigen Schutz des kulturellen Erbes, der kulturellen Vielfalt und des immateriellen Kulturerbes darstellen. Ich danke allen, die diese Konvention unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.01

 


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