Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.17
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Kuntzl! Ich glaube, der Zeitpunkt der Abstimmung und der Beschlussfassung ist entscheidend, und da die Unesco-Weltkonferenz erst Anfang Oktober stattfindet, ist der Zeitpunkt heute genau richtig. Es hätte wenig Sinn, wenn wir das Übereinkommen vor drei Monaten oder vor einem halben Jahr beschlossen hätten, wichtig ist letztendlich, dass wir bei der Unesco-Konferenz, mit diesem Mandat ausgestattet, diesen Beschluss auch mittragen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist Kulturland Nummer 1 in der
Welt. Wir sind stolz auf unsere Kulturgüter, auf unsere Kulturschaffenden und
auf unsere Kulturschwerpunkte. Kultur ist aber nicht nur für uns als Tourismus-
und Fremdenverkehrs- und Kulturland wichtig, Kultur ist vor allem auch deshalb
für uns wichtig, weil Kultur identitätsstiftend für die Bevölkerung ist.
Wir leben heute in einer Zeit, in der zum Glück die Grenzen fallen, in der wir näher zusammenrücken, in der wir aber in einem Europa der Regionen leben. Wir sind im Jahr 1994 auch dem GATS beigetreten, und deshalb ist es wichtig, dass die Regionen in Europa auch eigenständige Kulturpolitik betreiben. Ich begrüße diese Konvention, freue mich, dass wir einen Vier-Parteien-Konsens erreicht haben und freue mich, dass wir heute hier im Hohen Haus einstimmig zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
21.18
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.18
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Konventionsentwurf zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen soll anlässlich der 33. Unesco-Generalkonferenz im Oktober 2005 in Paris mit einer dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit von den Unesco-Mitgliedstaaten verabschiedet werden, und es zeichnet sich eine Mehrheit ab.
Die EU,
im Übrigen sehr gut koordiniert, hat viele Ideen und Vorschläge eingebracht, so
zum Beispiel das Prinzip des Medienpluralismus. Auch auf nationaler Ebene
wurden auf breiter Basis österreichische Positionen erarbeitet. So werden
ausdrücklich der Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die
Rolle der Zivilgesellschaft betont. Kulturelle Vielfalt und Entwicklungszusammenarbeit
werden ebenfalls thematisiert.
Die
Konvention ist weiters geeignet, der Kulturpolitik und öffentlichen Förderung
von Kultur gegenüber drohenden wettbewerbsgesteuerten Einschränkungen eine neue
Legitimität zu verleihen.
Kulturpolitik muss in den Händen der jeweiligen Regierungen bleiben, jedoch nicht mit dem Ziel der Abschottung und Ausschließung, sondern mit dem Ziel des kulturellen Austausches und der interkulturellen Zusammenarbeit. Damit soll gesichert werden, dass auch in Zukunft Kunst und Kultur keine Handelswaren sind.
Der aktuelle Konventionsentwurf widerspiegelt die von Österreich und der EU unterstützten Positionen und entspricht auch den im vorliegenden Entschließungsantrag vertretenen Forderungen.