Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 239

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kainz. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.17.13

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Kuntzl! Ich glaube, der Zeitpunkt der Abstim­mung und der Beschlussfassung ist entscheidend, und da die Unesco-Weltkonferenz erst Anfang Oktober stattfindet, ist der Zeitpunkt heute genau richtig. Es hätte wenig Sinn, wenn wir das Übereinkommen vor drei Monaten oder vor einem halben Jahr beschlossen hätten, wichtig ist letztendlich, dass wir bei der Unesco-Konferenz, mit diesem Mandat ausgestattet, diesen Beschluss auch mittragen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist Kulturland Nummer 1 in der Welt. Wir sind stolz auf unsere Kulturgüter, auf unsere Kulturschaffenden und auf unsere Kulturschwerpunkte. Kultur ist aber nicht nur für uns als Tourismus- und Frem­denverkehrs- und Kulturland wichtig, Kultur ist vor allem auch deshalb für uns wichtig, weil Kultur identitätsstiftend für die Bevölkerung ist.

Wir leben heute in einer Zeit, in der zum Glück die Grenzen fallen, in der wir näher zusammenrücken, in der wir aber in einem Europa der Regionen leben. Wir sind im Jahr 1994 auch dem GATS beigetreten, und deshalb ist es wichtig, dass die Regionen in Europa auch eigenständige Kulturpolitik betreiben. Ich begrüße diese Konvention, freue mich, dass wir einen Vier-Parteien-Konsens erreicht haben und freue mich, dass wir heute hier im Hohen Haus einstimmig zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Sonnberger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.18.58

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Konventionsentwurf zum Schutz und zur Förde­rung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen soll anlässlich der 33. Unesco-General­konferenz im Oktober 2005 in Paris mit einer dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit von den Unesco-Mitgliedstaaten verabschiedet werden, und es zeichnet sich eine Mehrheit ab.

Die EU, im Übrigen sehr gut koordiniert, hat viele Ideen und Vorschläge eingebracht, so zum Beispiel das Prinzip des Medienpluralismus. Auch auf nationaler Ebene wurden auf breiter Basis österreichische Positionen erarbeitet. So werden ausdrücklich der Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Rolle der Zivilgesellschaft betont. Kulturelle Vielfalt und Entwicklungszusammenarbeit werden ebenfalls themati­siert.

Die Konvention ist weiters geeignet, der Kulturpolitik und öffentlichen Förderung von Kultur gegenüber drohenden wettbewerbsgesteuerten Einschränkungen eine neue Le­gitimität zu verleihen.

Kulturpolitik muss in den Händen der jeweiligen Regierungen bleiben, jedoch nicht mit dem Ziel der Abschottung und Ausschließung, sondern mit dem Ziel des kulturellen Austausches und der interkulturellen Zusammenarbeit. Damit soll gesichert werden, dass auch in Zukunft Kunst und Kultur keine Handelswaren sind.

Der aktuelle Konventionsentwurf widerspiegelt die von Österreich und der EU unter­stützten Positionen und entspricht auch den im vorliegenden Entschließungsantrag vertretenen Forderungen.

 


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