Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 60

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Molterer, ich heiße nicht „von“, ich heiße Einem, wenn Sie es wünschen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Herr von Einem! So benimmt man sich nicht!)

Herr Abgeordneter Molterer, solange der Herr Bundeskanzler noch sagen kann: Traut euch das noch einmal zu sagen! oder sagen kann: Das sind „Wahnsinnsideen!“, kann ich noch „Bartenstein“ sagen, ohne Herr zu sagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Neudeck: Sie haben gesagt „dieser Herr“ – und nicht „Bartenstein“!) – Ich bin der Meinung, er ist der Herr Bartenstein. Sorgen Sie dafür, dass sich der Herr Bundeskanzler für sein Fehlverhalten entschuldigt!

Letzter Punkt: Eine Behörde in Österreich hat Zweifel an der Berechtigung eines Dienstleisters zu verfolgen, der auf der Basis der Dienstleistungsrichtlinie in Österreich seine Dienste erbringt, und möchte wissen, ob das alles in Ordnung ist und ob die das daheim dürfen, was sie hier tun. Was tut die dann? – Die fragt dann bei der Behörde des Herkunftslandes an, und zwar in der jeweiligen Behördensprache, und fragt, ob das alles in Ordnung geht.

Jetzt stellen Sie sich einmal den Fall vor, die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach bekommt eine polnische Anfrage, ob ein bestimmtes österreichisches Unternehmen eine bestimmte Befähigung hat – und das auf Polnisch. Können Sie sich vorstellen, wie schnell die Antwort kommen wird?

Dann stellen Sie sich einmal den umgekehrten Fall vor, nämlich wie schnell eine portu­giesische Behörde auf eine österreichische Anfrage, die auf Deutsch gestellt wird, antworten wird und wie leicht die Vollziehung dieser Normen dann sein wird.

Glückwunsch zu solch einer Regelung! Ich denke, wenn wir ein Europa wollen, in dem die Menschen sich darauf verlassen können, dass Recht Recht bleibt und dass die Behörden darauf achten, dürfen wir nicht so vorgehen. Das ist ganz einfach! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich bringe daher zum Abschluss den Entschließungsantrag Dr. Caspar Einem und KollegInnen ein, der verteilt worden ist und der im Wesentlichen darauf abzielt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sicherzustellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie in der Form, wie sie von der Kommission vorgelegt worden ist, nicht Wirklichkeit wird, sondern von der Kommission am besten zurückgezogen wird.

Sollte das nicht gelingen, gibt es aber Bedingungen, unter denen wir uns vorstellen, dass man der Liberalisierung der Dienstleistungen zustimmen kann, und dazu zählt im Wesentlichen, dass wir darauf abzielen, eine schrittweise Harmonisierung der Rechts­vorschriften nach Sektoren vorzunehmen und auf diese Weise zu einer Liberalisierung zu kommen. Gegeben ist sie nach Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft ohnehin schon, und zwar auf der Basis des Bestimmungslandsprinzips. Das sollten wir nicht vergessen.

Wir wollen, dass die Sanktions- und Kontrollmechanismen auch wirksam sind und dass die Menschen sich darauf verlassen können, dass das Recht gilt, auf das sie ver­trauen. Wir wollen, dass es eine Abschätzung der positiven und der negativen Wirkungen und deren Verteilung bei den Auswirkungen dieser Richtlinie gibt. Kurz: Wir wollen, dass zunächst verantwortliche Bedingungen geschaffen werden und erst dann die Liberalisierung betrieben wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen ist in seinen Grund-


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