Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 68

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Entschuldigung, Herr Abgeordneter: Nur den Text des Entschließungsantrages auf der zweiten Seite verlesen. Das reicht aus.

 


Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (fortsetzend): Das wollte ich ursprünglich machen. Ich habe Ihre Worte so aufgefasst, dass Sie auch die Präambel gerne hören wollen. Aber ich bin sehr zufrieden, dass wir geschäftsordnungsmäßig mit dem reinen Entschließungsantrag das Auslangen finden. Der Antrag lautet:

 Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie auch weiterhin aktiv daran mitzuwirken, dass ungerecht­fertigte Barrieren im europäischen Dienstleistungshandel systematisch beseitigt wer­den und Arbeitnehmer, Unternehmer sowie Endverbraucher von der Öffnung der Dienstleistungsmärkte profitieren können. Gleichzeitig wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, sich dafür einzusetzen, dass österreichische Standards, vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge – insbesondere im Gesundheits- und Sozial­sektor – aufrechterhalten werden.

*****

Soweit der Antrag in seinem Kern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.06

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön.

Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Mag. Haupt Kolleginnen und Kollegen betreffend die weiteren Verhandlungen zur Dienstleistungsrichtlinie eingebracht im Zuge der Debatte über das EU-Thema gemäß § 74b GOG „Dienstleistungsrichtlinie – Binnenmarkt auf dem Rücken der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe und der Arbeitnehmer“

Ein hoher Grad an Wettbewerbsfähigkeit ist der Schlüssel für die Erhöhung von Wachstum und Beschäftigung und somit letztlich zur Sicherung der sozialen Kohäsion und einer nachhaltigen Entwicklung. Im Zusammenhang mit der Erreichung der Lissabon-Ziele ist die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes für Dienst­leistun­gen von zentraler Bedeutung. Dienstleistungen sind in der EU der Motor für Wirt­schafts­wachstum – 70 Prozent des Bruttosozialprodukts und der Arbeitsplätze entfallen auf den tertiären Sektor. Der Bericht der Europäischen Kommission über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen (2001) hat deutlich gemacht, dass die euro­päischen Dienstleistungsmärkte durch rechtliche und administrative Hürden stark fragmentiert sind. Daraus ergeben sich zu hohe Preise, ein zu geringes Produktivitäts­wachstum und ein zu niedriges Niveau des Intra-EU-Handels. Dies hat aber auch zu einer Beschwerdeflut, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben, und zu einer umfangreichen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes geführt.

Die Dienstleistungsrichtlinie stellt nun den Versuch dar, die Rechtsprechung des EuGH zu kodifizieren und ungerechtfertigte Barrieren systematisch zu beseitigen und nicht auf Einzelfallentscheidungen des EuGH warten zu müssen. Der ökonomische


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