Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 72

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Es kommt insgesamt zu einer Abwärtsspirale in allen diesen Bereichen, die wir nicht unterstützen wollen. Wir haben das bereits im Steuerbereich, und wir werden das nicht bei der Dienstleistungsrichtlinie im Dienstleistungsbereich jetzt noch weiterführen. Das heißt, was wir uns wünschen, ist, dass Sie, Herr Minister, als zuständiger Minister auf EU-Ebene sich dagegen aussprechen, dass die Dienstleistungsrichtlinie so, wie sie jetzt geplant ist, kommt.

Aus unserer Sicht müsste – und das ist auch unser Entschließungsantrag, den ich hiermit einbringe – eine Positivliste erstellt werden, die klarlegt, welche Dienst­leis­tungen erfasst sind, in der sämtliche Bereiche der so genannten Daseinsvorsorge, also Dienste, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, ausgenommen werden, denn bei einer Positivliste kann man dann sagen, das sind ganz konkret und taxativ die Bereiche, für die das gilt. Dann gibt es auch keine Unsicherheiten. Das Herkunftsland­prinzip muss definitiv hinaus, denn das bedeutet Rechtsunsicherheit und nicht Rechts­sicherheit, wie es eigentlich seitens der Europäischen Union angestrebt war. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von der Frau Abgeordneten Sburny eingebrachte Entschließungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert.

Er wird auf Grund des Umfanges entsprechend § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung gebracht. Er liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme des Ent­wurfs der Dienstleistungsrichtlinie eingebracht im Zuge der Debatte über den Themen­bereich „Dienstleistungsrichtlinie – Binnenmarkt auf dem Rücken der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe und der Arbeitnehmer?“

Am 25. Februar 2004 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor. Im Jänner 2005 erstellte die luxemburgische Präsidentschaft eine überarbeitete Version, von Seiten der EU-Kommission wurde jedoch bis jetzt ein Rückzug und eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs abgelehnt. Im EU-Parlament kam es – auch von grüner Seite – zu einer Reihe von Abänderungsanträgen, die jedoch nicht weiter berücksich­tigt wurden.

Ziel der Richtlinie ist es, für grenzüberschreitend tätige Dienstleistungsunternehmen in der EU Hindernisse zu beseitigen, sowohl bei der Niederlassung in anderen Mitglied­staaten als auch bei grenzüberschreitender Leistungserbringung ohne Niederlassung.

Die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts für Dienstleistungen ist für die Grünen grundsätzlich ein richtiges Ziel. Der Kommissionsvorschlag zur Dienstleis­tungsrichtlinie ist in der vorliegenden Form für die Grünen aber nicht akzeptabel.

Das Herkunftslandprinzip – Kernstück des vorliegenden Entwurfs der Dienstleistungs­richtlinie – besagt, dass Dienstleister, die jenseits der Grenzen tätig sind, im wesent­lichen nur noch den Standards und Gesetzen ihres Heimatlandes unterliegen und nicht wie bisher den Regeln des Staates, in dem sie ihre Leistungen erbringen. Konkret heißt das: HandwerkerInnen, ArchitektInnen oder ein Pflegedienst aus einem Land mit niedrigeren Standards können in Österreich ihre Dienstleistungen nach heimischen Vorschriften erbringen und müssen nicht länger die höheren österreichischen Sozial-,


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