Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 87

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anspricht, aber dann trotzdem diesen Antrag einbringt, der einen ganz anderen Hinter­grund hat beziehungsweise ganz andere Aspekte enthält.

Nun, so stimmt das nicht! Kollege Haupt hat ganz bewusst Problembereiche ange­sprochen. Diese sind im Übrigen auch in diesem Antrag, der eingebracht wurde, dezi­diert angesprochen. Der Herr Bundesminister wird, wenn wir ihn damit beauf­tragen, diesen Inhalt auch entsprechend zu vertreten haben. Und ich gehe auch davon aus, dass es ihm nicht schwer fallen wird, denn das ist die Sicherstellung einer wirklich effizienten Kontrollmöglichkeit, die Gewährleistung einer sicherlich schwierigen, aber erforderlichen effizienten, lückenlosen Rechtsverfolgung.

Es ist auch wichtig, festzuhalten, welche Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie es gibt. Dies hat der Herr Bundesminister hineinzureklamieren. Ebenso ist es erforderlich, eine ganz eindeutige Abgrenzung der Dienstleistungsrichtlinie von der Ent­senderichtlinie sicherzustellen, sodass das, was Sie immer wieder behaupten – dass es zu einem Sozialdumping und zu einem Abbau im Sozialbereich kommt –, eben nicht stattfinden wird und wir den Vorteil haben, diese Hindernisse abzubauen – in einem wesentlichen Wirtschaftszweig, nämlich dem Bereich der Dienstleistungen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

 


13.08.34

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Vielleicht ver­gessen Sie bei mir auch, die Redezeit einzustellen, dann kann ich auch so lange reden wie Herr Kollege Hofmann. Das wäre schön!

Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es kam jetzt mehrmals die Kritik, dass man hier alles schlechtrede und Probleme herbeirede. Ich beziehe mich hier auf die Kritikpunkte, die uns vom Haus zur Verfügung gestellt wurden. Das ist die Abteilung hier im Haus, die auch auf besondere Schwierigkeiten hingewiesen hat, unter anderem darauf, dass die Abgrenzung zwischen dem Entwurf der Dienstleis­tungsrichtlinie und anderen Richtlinien, insbesondere der Entsenderichtlinie, unklar ist. Da gibt es große Unsicherheiten, und das kann man nicht einfach wegreden, Herr Minister, noch dazu, wenn man gar keine Untersuchungen dazu hat. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Es wird bestätigt, dass es eine klare Abgrenzung braucht!)

Wie wird das bestätigt, wenn es noch gar nicht durchgeführt wird? Es hat sich bestätigt, dass das Herkunftsprinzip bei e-Commerce nicht funktioniert. Das weiß man mittlerweile schon.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass bei diesen 25 verschiedenen Rechts­systemen in 20 verschiedenen Sprachen nicht davon auszugehen ist, dass die besonderen Profiteure Mikro- oder Kleinbetriebe sind. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Betriebe Leute nicht in andere Länder entsenden, schon gar nicht in Länder mit anderen Sprachen und Rechtssystemen. Das ist bekannt; dazu gibt es ja auch Untersuchungen.

Das nützt also im Großen und Ganzen den großen Betrieben. Das ist sozusagen eine Fortsetzung dessen, wie es schon bei der Unternehmensbesteuerung gelaufen ist: Die Dienstleistungsrichtlinie folgt logisch nach, um den Unternehmen beste Bedingungen zu ermöglichen, nicht jedoch den kleinen Betrieben und den Arbeitnehmern.

Bei den Arbeitnehmern ist es so, dass Sozialdumping, das befürchtet wird, unter anderem auch dadurch entsteht, dass in unserem Lande viele Non-Profit-Organi-


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