Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ergänzung und Verbesserung des Europäischen Aktionsplanes gegen den Terrorismus.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen
Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der
Antrag findet nicht die Mehrheit im Hohen Haus und ist daher abgelehnt.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kößl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Terrorismusbekämpfung und Schutz kritischer Infrastrukturen sowie über das Vorgehen in der Terrorismusbekämpfung.
Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist daher angenommen. (E 142.)
Europäische Herausforderungen für die österreichische Hochschulpolitik
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum Themenbereich „Europäische Herausforderungen für die österreichische Hochschulpolitik“.
Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Grünewald das Wort. Gemäß § 74b Abs. 3 der Geschäftsordnung darf seine Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.43
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, wir sind Ihnen entgegengekommen. Da Sie das Wort „Probleme“ nicht gerne hören, nennen sich diese zwei Stunden auf unseren Antrag hin „Europäische Herausforderungen für die österreichische Hochschulpolitik“. Die Frage ist nur: Bestehen Österreich und die Bundesregierung diese Herausforderungen: ja oder nein?
Im Saldo ist die EU als wissens- und forschungsbasierter Raum in der Eigendefinition natürlich etwas Positives und eine riesige Chance für Österreich. Selbst dieses EU-Gerichtshofsurteil sollte uns nicht davon abbringen, das so zu betrachten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was mich nur wundert, ist Folgendes: Es muss Ihnen doch bekannt sein, dass Gleichbehandlung aller Studierenden aus den EU-Staaten im nationalen Recht zu einem sehr hohen und hochwertigen Gemeinschaftsrecht gehört, das verhindern soll, dass EU-BürgerInnen und Studierende auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Jetzt erhebt sich aber die Frage: Warum sieht man diese Mobilität von Studierenden nicht auch als Positivum an, da sie ja auch österreichischen Studierenden den Aufenthalt an ausländischen Universitäten massiv erleichtert oder erst ermöglicht? Woher dann die prekäre Situation jetzt?
Die Bundesregierung kennt diese Judikatur des Gerichtshofes in diesen entscheidenden Fragen der Gleichbehandlung seit Jahren. Wenn Sie nur diese einfache, aber sehr gute Broschüre der Parlamentsdirektion zum jetzigen Kapitel gelesen hätten, wären Sie und die Studierenden möglicherweise besser dran gewesen, denn da steht ganz klar, dass die Judikatur bereits 1988, 1992, 1994 massivste Hinweise dahin gehend gegeben hat, dass Ihr politischer Glaube, dass die österreichische Rechtslage