genannten Bereichen bis zur nächsten
ASVG-Novelle diesbezügliche Lösungsvorschläge erarbeiten.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.43
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Im Entwurf zum Sozialrechts-Änderungsgesetz war vorgesehen, dass Personen, die zumindest Anspruch auf Pflegegeldstufe 3 haben, Schwerarbeitsmonate erwerben. Wir haben das begrüßt, ja sogar für gut und fortschrittlich befunden. Dem Text Ihres Entwurfes entsprechend sollte die Zuerkennung sogar unabhängig von der konkreten Tätigkeit erfolgen. Die Intention des vorgeschlagenen Gesetzes, nämlich Personen, die krank sind, einen früheren Pensionsantritt zu ermöglichen, da für sie ja schon einfache Arbeiten Schwerarbeit bedeuten könnten, hätte den Grundfesten moderner Sozialpolitik entsprochen und auch in unseren Reihen Zustimmung gefunden – wenn es auch noch einiger Änderungen bedurft hätte. Als Beispiel seien die Frauen genannt: Infolge des aktuellen Regelpensionsalters sind Frauen leider ohnedies aus der Schwerarbeitsregelung ausgeschlossen; weisen sie im Erwerbsverlauf Arbeitslosigkeit oder Phasen mit Krankengeld auf, hätten sie auch im veränderten Gesetz keine Chance auf eine Schwerarbeitspension mit 55 Jahren.
Doch heute ist ohnehin alles anders. Wieder, Frau Minister, muss ich sagen, sind Sie umgefallen, wieder haben Sie genau jene, zu deren Schutz Sie eigentlich arbeiten sollten, im Regen stehen lassen. Aber auch das ist nichts Neues für uns, denn bis heute, mehr als ein Jahr nach Beschluss der Pensionsharmonisierung, sind Sie uns noch immer eine sozial ausgeglichene und gerechte Definition von Schwerarbeit schuldig.
Außer, dass Sie oder der Herr Staatssekretär uns täglich sagen, dass Sie etwas machen wollen, ist nichts herausgekommen! – Das zum Thema Schwerarbeit.
Meine Damen und Herren! Es gibt noch eine andere Problematik im Zusammenhang mit dem Thema Menschen mit Behinderung, nämlich die Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung, weshalb ich folgenden Antrag einbringe:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behindeter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 15. November 2005 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der Müttern oder Vätern, die für ein behindertes Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzlich Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.