Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 117

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auch der Kirche, die dabei skeptisch sind, und wir sollten zu einer gemeinsamen Meinungsbildung kommen.

In jedem Fall danke ich aber für die Zustimmung des gesamten Hauses zu diesem Gesetz. Gerade in dieser Materie halte ich das für ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.06.14

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Mehr als viele andere Bereiche der modernen Wissenschaft ist die Gentechnik ein weites Feld für übergroße Hoffnungen schwer kranker Men­schen, andererseits aber auch ein Feld für Befürchtungen, und das zu Recht, denn die Gentechnik wirft mit dem, was sich hier abzeichnet, Fragen auf, die an die Grundlagen unserer ethischen Gesinnung rühren und nicht nur den Einzelnen, sondern – wie Grünewald festgestellt hat – auch über den Einzelnen hinaus die Nachkommen beeinträchtigen und verändern können.

Gerade darum ist Herrn Abgeordnetem Grünewald auch Recht zu geben, dass es im Weiteren notwendig sein wird, eine Diskussion darüber in einer auch für Laien ver­ständlichen Sprache zu führen, denn auf diesem Gebiet gibt es Entwicklungen, die jeder verstehen soll. Es soll jeder an dem Entscheidungsprozess darüber teilhaben, was machbar ist und was dann tatsächlich auch gemacht wird.

Das vorliegende Gesetz beschäftigt sich also mit den medizinischen Anwendungen der Gentechnik und versucht, eine Balance zwischen den Adaptierungen an den Stand der Technik einerseits, aber andererseits auch der Sicherheit in Bezug auf den Einzelnen zu halten und auch die weiter folgenden Möglichkeiten nicht aus den Augen zu verlieren.

Mit dem Änderungsvorschlag, der jetzt noch gekommen ist, wird auch dem berech­tigten Wunsch von vielen – auch von mir – Rechnung getragen, dass Missbrauch so weit wie möglich verhindert wird. Dass nunmehr alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen, zeugt von dessen Qualität. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.08.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte den Anlass der vorliegenden Novelle zum Gentechnikgesetz nutzen, um auf einige gesundheitsrelevante und umweltrelevante Defizite im Gentechnikgesetz hinzuweisen und darauf einzugehen.

Frau Bundesministerin, Sie erinnern sich: Es gibt von unserer Seite nach wie vor viele kritische Anmerkungen zur bestehenden Haftungsregelung, was die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut betrifft, wie sie derzeit im Gentechnikgesetz geregelt ist. Nach wie vor offen ist auch die Frage der Regelung gentechnikfreier Regionen. – Auch das war einmal ein Thema, das man versuchte, in einer Vorlage im Rahmen des Gentechnikgesetzes zu klären und zu lösen. Das ist aber nicht ge­schehen.

Frau Bundesministerin, gerade Sie sind besonders gefordert, denn es besteht ganz konkret die Situation, dass nach dem Fall des Moratoriums im Herbst 2004 weitere


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite